In einem neuen Gesetzesentwurf der EU-Kommission ist vorgesehen, dass Markenhersteller nicht nur wie bisher eine «unverbindliche Preisempfehlung» geben können, sondern auch einen verbindlichen Mindest-Werbepreis, wie LZ-net schreibt.
Die EU-Kommission hat bisher solche «Minimal Advertised Prices» als verbotene vertikale Preisbindung beurteilt. Die betreffenden Regulationen laufen 2022 ab, sie regeln die Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern im europäischen Kartellrecht.
Die neue Regelung soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten, sie ist bis Mitte September in der Vernehmlassung.
Die Markenhersteller reagieren positiv. «Damit wird ein fairer Leistungswettbewerb ermöglicht». wird Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, zitiert. Hersteller, die verhindern wollten, dass ihre Produkte als blosse Frequenzbringer verramscht würden, könnten so verbindliche Untergrenzen für die Preiswerbung mit den Händlern vereinbaren.
Der Ökonom Justus Haucap, ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, ist hingegen kritisch. Die neue Regelung würde «faktisch auf eine Preisbindung hinauslaufen» sagt er.
In Deutschland werden Markenartikel von den Discountern immer häufiger für Aktionen verwendet, was eine Abwärtsspirale in Bewegung setzen kann. Darüber, ob dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist oder letztlich Qualität und Innovation beeinträchtigt, ist unter den Ökonomen umstritten.