28.04.2022
Bundesrat verlängert Grenzschutz für Zucker
Der Bundesrat hat den Mindestgrenzschutz für Zucker von 7 Franken je 100 Kilogramm bis Ende Jahr verlängert.
(Bild: zVg)
Somit gelten unveränderte Grenzschutzmassnahmen, bis der Ständerat in der Herbstsession über einen im Gesetz verankerten Schutz für die einheimische Zuckerproduktion berät. Der Bundesrat kommt damit einem Ersuchen der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) nach. Die Regierung selbst hat sich bislang im Gegensatz zum Parlament gegen die Beibehaltung des Mindestgrenzschutzes und dessen gesetzliche Verankerung ausgesprochen.