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Zuckerstützung für Schlussabstimmung parat

Die Zuckerproduktion in der Schweiz wird mit gesetzlichen Massnahmen gestützt. Der Nationalrat hat eine Vorlage, die einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne sowie finanzielle Beiträge an Rübenbauern bis 2026 im Gesetz verankert, für die Schlussabstimmung bereit gemacht.

(Symbolbild Pixabay)

Zuletzt war noch offen, ob nicht nur die Einzelkulturbeiträge, sondern auch der Mindestgrenzschutz bis 2026 befristet sein soll. Der Nationalrat schloss sich in diesem Punkt nun dem Ständerat an. Die Befristung mache angesichts der Entwicklung im Zuckermarkt Sinn, sagte Kilian Baumann (Grüne/BE) namens der Kommission. Den Zollschutz und die Einzelkulturbeiträge gibt es bereits. Sie sind auf Verordnungsstufe geregelt und gelten bis Ende Jahr.

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