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Selbsthilfemassnahmen Landwirtschaft: Begehren von sechs Organisationen publiziert

Mehrere Branchen- und Produzentenorganisationen beantragen beim Bundesrat, die Beiträge zur Finanzierung ihrer Kommunikationsmassnahmen für weitere vier Jahre auf die Nichtmitglieder ausdehnen zu dürfen. Und die BO Milch will die Allgemeinverbindlicherklärung ihres Reglements Standardvertrag und Segmentierung verlängern lassen.

(Symbolbild Pixabay)

Die Schweizer Milchproduzenten (SMP), der Schweizer Bauernverband, der Eierproduzentenverband GalloSuisse und die beiden Sortenorganisationen Emmentaler Switzerland und Interprofession du Vacherin Fribourgeois erheben bei ihren Mitgliedern Beiträge zur Finanzierung von Kommunikationsmassnahmen. Sie beantragen dem Bundesrat, auch die Nichtmitglieder für die Dauer von weiteren vier Jahren zur Zahlung dieser Beiträge zu verpflichten, wie es in einer aktuellen Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft heisst. Gestützt auf Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) kann der Bundesrat die Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen auf Nichtmitglieder ausdehnen.
Weiter hat die Branchenorganisation Milch an ihrer Delegiertenversammlung vom Juni 2021 beschlossen, ihr Reglement Standardvertrag und Segmentierung auf den 1. Januar 2022 anzupassen. Damit sollen die Planbarkeit und die Transparenz bei den Milchpreisen verbessert werden. So müssen die Käufer von Rohmilch ihren Lieferanten jeden Monat die Konditionen (Mengen und Preise) für das A- und B-Segment bis spätestens am 20. Tag des Vormonats bekannt geben. Um die Umsetzung des Standardvertrags und der Segmentierung flächendeckend sicherzustellen, ersucht die BO Milch den Bundesrat, ihr Reglement gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes erneut für vier Jahre auf allen Stufen des Kaufes und des Verkaufes von Rohmilch allgemeinverbindlich zu erklären, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Die Begehren der Organisationen wurden am 16. September 2021 im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des BLW veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 18. Oktober 2021 schriftlich dazu äussern. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und wenn ja, wieweit er den Begehren entsprechen wird. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern zu übermitteln.

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