(Symbolbild Pixabay)
Beim zweiten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2021 beantragt der Bundesrat acht Nachtragskredite in der Höhe von 79 Millionen Franken. Dies hat er am Freitag beschlossen. 10 Millionen Franken davon sind für Milchzulagen bestimmt (Verkäsungszulage, Zulage für Fütterung ohne Silage und für Verkehrsmilch). Der für die Ausrichtung der Milchzulagen bewilligte Kredit von 371,8 Millionen Franken reiche im laufenden Jahr nicht aus, schreibt der Bundesrat in seinem Bericht. Es gebe mehr Milchkühe und die Aussichten für den Absatz von Schweizer Käse im In- und Ausland seien gut, begründet die Regierung den Nachtragskredit. In den ersten 5 Monaten des laufenden Jahres sei die Verkehrsmilchmenge gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode um 0,7Prozent gestiegen. Die verkäste Milchmenge habe sogar um 4 Prozent zugenommen.
Der beantragte Nachtragskredit von 10 Millionen kann laut Bundesrat mit je 5 Millionen aus den Krediten Beihilfen Pflanzenbau sowie Qualitäts- und Absatzförderung vollständig kompensiert werden. Die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringere Anbaufläche von ca. 16'500 ha Zuckerrüben führe trotz erwarteter Flächenausdehnung bei den Ölsaaten zu einem Minderbedarf an Einzelkulturbeiträgen. Die Nachfrage nach Mitteln im Bereich Qualität und Nachhaltigkeit sowie nach ergänzenden Projekten zur Absatzförderung bleibe zudem unter den Erwartungen.