(Symbolbild Pixabay)
Der Bund verabschiedete den Aktionsplan 2017. Ziel war die Risikoreduktion der Pflanzenschutzmittel - Herbizide im Fall des Unkrauts - und die Förderung von Alternativen. Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht sind unterdessen 29 von 51 Massnahmen umgesetzt.
Demnach bekämpfen die Betriebe das Unkraut vermehrt mechanisch, etwa mit Hilfe von jätenden Robotern auf den Feldern. 2020 wurden demnach 21 Prozent der Obst- und Rebflächen sowie 16 Prozent der offenen Ackerflächen ohne Herbizide bewirtschaftet. Das sind 30 Prozent mehr als 2019.
Beim Förderprogramm für gewässerschutzkonforme Waschplätze verdreifachte sich der Zubau auf rund 200 solcher Plätze. Das verhindert, dass Herbizide beim Reinigen etwa von Spritzgeräten in Bäche oder in die Kanalisation gelangen. Zudem rüsteten die Betriebe 2020 knapp 1000 Spritzgeräte mit einer automatischen Innenreinigung auf.
Strengere Vorschriften für Hobby-Gärten
Anfangs 2021 traten schärfere Vorschriften für den Verkauf von Herbiziden an Hobby-Gärtnerinnen und -Gärtner in Kraft. Zusätzlich sind noch strengere Regelungen für die Hobby-Produktion in der Vernehmlassung.
Im Jahresbericht weisen die zuständigen Bundesämter für Umwelt (Bafu) sowie für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (BLV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die Forschungsanstalt Agroscope den Stand der Umsetzung aus.
Die Ziele des Aktionsplans hatte das eidgenössische Parlament im Frühling 2021 im Gesetz verankert. Zudem baute es die rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Oberflächengewässer aus.
Das neue Gesetz dehnt den Geltungsbereich über die Landwirtschaft hinaus aus, besonders auf Biozide. Das sind Produkte im nichtlandwirtschaftlichen Bereich zur Bekämpfung von Schadorganismen (Insekten, Pilze, Bakterien, Nager, Algen, etc.).