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Die Branche wehrt sich

Der Bundesrat will die Verkäsungszulage um einen Rappen auf 14 Rappen senken. Milch- und Käsewirtschaft protestieren unisono.

Die Käseproduktion ist in den letzten Jahren stetig angestiegen (Le Gruyère)

Der Bundesrat hat am 3. November beschlossen, per Anfang 2022 die Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen pro Kilogramm verkäste Milch zu senken. Gleichzeitig wird die Verkehrsmilchzulage, die für sämtliche Milch ausbezahlt wird, von aktuell 4,5 Rappen auf 5 Rappen erhöht. Die Verkäsungszulage-Senkung wird damit begründet, dass das reservierte Geld im Landwirtschaftsbudget angesichts der stark gestiegenen Käseproduktion nicht ausreiche, um weiterhin 15 Rappen zu bezahlen. Bereits im laufenden Jahr werde die Verkäsungszulage durch die Verkehrsmilchzulage teilweise querfinanziert, schreibt der Bund.
Scharfe Kritik von Bauern und Käsern
Die Branche reagiert scharf. In einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände von Milchproduzenten, Käsern, Milchindustrie und Branchenorganisation wird der Entscheid als «unverständlich» bezeichnet. Damit werde «im gröberen Umfang Wertschöpfung am Markt vernichtet und das Preisgefüge unter Druck gesetzt». Jacques Gygax, Direktor des Käserverbandes Fromarte, sagt: «Wir dürfen den Käse als Lokomotive der Milchwirtschaft nicht bremsen.» In der Käsebranche sei in den letzten Jahren Enormes geleistet worden, um wirtschaftliche Stärke zu erreichen, der Bund stelle dies leichtfertig in Frage. Die Verkäsungszulage sei ein Ausgleich für den Käse-Freihandel mit der EU, sie dürfe nicht angetastet werden. Darüber sei man sich quer durch die Branche einig.
Auch Stephan Hagenbuch, Direktor der Schweizer Milchproduzenten, kann den Entscheid nicht nachvollziehen. Bundesgeld bei der Verkäsungszulage einzusetzen, wo zudem eine flächendeckende Wertschöpfung in der Verarbeitung und bei den Milchproduzenten stattfinde, sei für Grenzschutz und Milchpreis deutlich besser und effizienter als bei der nicht verkästen Milch, sagt er. Bei der nicht verkästen Milch brauche es im Fonds der BO Milch ohnehin eher weniger Geld, weil der Bundesrat - gegen den Willen der Milchproduzenten - vermehrt Veredelungsgesuche bewillige und damit auch weniger inländische Milch für den Export verarbeitet werde.
Ein Auftrag des Parlaments
Beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW betont man, der Auftrag des Parlaments sei, 78 Millionen Franken an die Milchproduzenten auszuzahlen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Dem komme man mit der Erhöhung von 4,5 auf 5 Rappen nach, sagt BLW-Sprecherin Florie Marion. Wie die Mittel eingesetzt würden, sei Sache der privaten Akteure.
Zufrieden sind Schokoladen- und Biskuitshersteller: Die Verkehrsmilchzulage hätte schon 2019, mit der Nachfolgelösung zum Schoggigesetz, auf 5 Rappen erhöht werden müssen, sagt Urs Furrer, Direktor von Chocosuisse und Biscosuisse. Die 4,5 Rappen seien zu tief angesetzt, um den vom Parlament vorgesehenen Betrag zweckgemäss zu verwenden. Mehrere Millionen an «Schoggi-Gesetz»-Ersatzgeldern seien in den Verkäsungskanal geflossen statt in den Rohstoffpreisausgleich der Exporteure.
Die Branche will nun politisch Druck machen, damit das Parlament das Landwirtschaftsbudget in der Dezembersession erhöht. Das BLW rechnet mit einer Zunahme der verkästen Milchmenge im 2022 von 2,5 Prozent gegenüber 2020. Um die Verkäsungszulage bei 15 Rappen zu halten, dürften acht Millionen Franken genügen, sagt Florie Marion.

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