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Verkäsungszulage: SBV will Kürzung «korrigieren» lassen

Die vom Bundesrat beschlossene Kürzung der Verkäsungszulage kommt in der Milchbranche nicht gut an. Der Bauernverband fordert das Parlament auf, den Entscheid zu korrigieren.

(Pixabay)

Am Mittwoch hat der Bundesrat entschieden, die Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen pro Kilogramm Milch zu senken. Diese Kürzung sei notwendig, weil das vom Parlament im Rahmen des Zahlungsrahmens 2022 bis 2025 vorgesehene Budget nicht ausreichen werde, lautete die Begründung des Bundesrates. «Ein schlechter Entscheid» sei das, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung.
Der SBV fordert das Parlament auf, im Rahmen des Budgets 2022 die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese Kürzung korrigiert werden könne. Die Verkäsungszulage sei wichtig für die Wertschöpfung im Käsebereich und habe einen positiven Preiseffekt für den gesamten Milchmarkt, heisst es in der Mitteilung weiter.
Milchproduzenten wollen sich wehren
«Kaum zu glauben»: So kommentieren die Schweizer Milchproduzenten den Entscheid des Bundesrates auf Twitter. «Das ist Abbau beim Grenzschutz für die Milch und vernichtet im gröberen Umfang Wertschöpfung am Markt. Die Milchproduzenten werden sich dagegen wehren!», heisst es in dem Tweet weiter.
Die Verkäsungszulage gibt es seit 1999. Die Stützungsmassnahme sollte mithelfen, die Einführung des Käsefreihandels mit der EU abzufedern.

Milchwirtschaftliches Museum

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