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Bundesrat will Vorschriften für Tierfutter lockern

Der Bundesrat will, dass tierische Schlachtnebenprodukte für Tierfutter wiederverwendet werden können. Er empfiehlt eine entsprechende Motion von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) zur Annahme.

(Symbolbild Pixabay)

Das schreibt die Regierung ohne weiteren Kommentar in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Dieser wird von Nationalrätinnen und Nationalräten der SP, der Grünen und der Mitte-Partei unterstützt.
In der EU wurde das Verbot zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten aufgehoben. Die Verwendung von verarbeitetem tierischen Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter ist wieder erlaubt - vorausgesetzt, das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere.
Ob die Schweiz nun nachziehen soll, entscheidet als nächstes der Nationalrat.

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