(SFF/zVg)
Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) auf der Arbeitgeberseite sowie der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) auf Arbeitnehmerseite haben für das Jahr 2022 gemeinsam eine Lohnerhöhung von insgesamt 1 Prozent der Brutto-Lohnsumme vereinbart. Diese teilt sich auf in einen generellen Teil von 0.5% bis zu einem Brutto-Monatslohn von 6000 Franken beziehungsweise für die Brutto-Monatslöhne ab 6001 Franken auf eine Pauschale von 30 Franken pro Monat, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Lernende und Eintritte ab 1.10.2021 bleiben unberücksichtigt. Die verbleibende Differenz von rund 0.5% zwischen gesamthafter und genereller Lohnerhöhung sei «zusätzlich für individuelle Lohnanpassungen einzusetzen», wie es weiter heisst. Die Mindestlöhne pro Lohnkategorie im Metzgereigewerbe sind bereits mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag auf den 1. Januar 2021 angehoben worden.
Wegen Corona keine verbindliche Löhnerhöhung
Die Sozialpartner hatten sich letztmals per 2018 auf eine generelle Lohnerhöhung geeinigt. Letztes Jahr habe wegen der Coronapandemie und der schwierigen wirtschaftlichen Situation, namentlich von Betrieben die in der Ausserhausverpflegung aktiv sind, nur eine Empfehlung und keine verbindliche Lohnerhöhung ausgehandelt werden können, heisst es weiter. Die Löhnerhöhung per 2022 sei ein «Zeichen der Wertschätzung» für die insbesondere während der Pandemie unter schwierigen Verhältnissen geleisteten Arbeit, schreiben die Sozialpartner in ihrer Mitteilung. Zudem werde mit dem generellen Lohnausgleich von 0.5% die vom Staatssekretariat für Wirtschaft für 2021 prognostizierte Teuerung abgefedert.