(Symbolbild Pixabay)
Die Finanzkommission des Ständerates will das Budget 2022 um acht Millionen Franken zugunsten der Milchwirtschaft aufstocken. Einen entsprechenden Antrag hat sie am Mittwoch bei der Detailberatung des Voranschlags 2022 mit 10 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung angenommen, wie die Kommission in einer Mitteilung schreibt.
Mit dem zusätzlichen Geld soll die vom Bundesrat geplante Kürzung der Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen rückgängig gemacht werden, wie Kommissionspräsident Peter Hegglin (Die Mitte, ZG) gegenüber foodaktuell bestätigte. Der Bundesrat hatte die Kürzung damit begründet, dass das vom Parlament vorgesehene Budget nicht ausreiche. «Diese 15 Rappen waren bisher ein unbestrittener Wert und sie sind der beste Weg, um die Wertschöpfung zu sichern», sagte Hegglin, der auch Präsident der Branchenorganisation Milch (BOM) ist. Wer den Antrag in der Kommission eingebracht hatte, sagte Hegglin nicht.
Definitiver Entscheid steht noch aus
Die vom Bundesrat auf den 1. Januar 2022 beschlossene Kürzung der Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen war bei der Milch- und Käsebranche auf vehementes Unverständnis und geschlossenen Widerstand gestossen. Die Branche forderte eine Korrektur des Entscheids bei der Budgetdebatte.
Ob mit dem Entscheid der Finanzkommission des Ständerates die Verkäsungszulage wirklich unangetastet bleibt, ist noch offen. Die Budgetanträge der Kommission müssen in der kommenden Wintersession noch vom Ständerat gutgeheissen werden. Auch die Finanzkommission des Nationalrates befasst sich in diesen Tagen mit dem Budgetentwurf 2022, danach der Nationalrat.
Auch mehr Geld für den Pflanzenanbau
Die Finanzkommission des Ständerat hat beim Bundesbudget 2022 neben der Milchwirtschaft auch in anderen Bereichen mehr Geld beantragt als vom Bundesrat vorgesehen. So hat sie das Budget für die Beihilfen im Pflanzenanbau um 7 Millionen Franken aufgestockt. Insgesamt steigen durch die Kommissionbeschlüsse die veranschlagten Ausgaben um 234,6 Millionen Franken.