Die Wissenschaftskommission des Ständerats hat die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat angenommene Weiterführung des Gentech-Moratoriums mit Stichentscheid des Präsidenten Hannes Germann (SVP) angenommen. Dieser gab bei einer Pattsituation von sechs gegen sechs Stimmen, den Ausschlag, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Eine knappe Mehrheit der Kommission fordert, dass gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Material eingefügt wurde, vom Moratorium ausgenommen werden. Ferner verlangt eine Mehrheit vom Bundesrat einen Bericht über Möglichkeiten, Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden (wie etwa die CRISPR/Cas-Methode) vom Moratorium auszunehmen.
Die Verlängerung des Moratoriums für Organismen, denen transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, ist in der Kommission dagegen unbestritten. Die Befürworter der Verlängerung des Moratoriums betonten im Nationalrat unisono, das Moratorium betreffe die Forschung ausdrücklich nicht. Der Grundlagenforschung stehe auch weiterhin nichts im Weg.
Vorbehaltlich der Zustimmung im Ständerat wird das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb nur zu Forschungszwecken angebaut werden.
Die Schweizer Allianz Gentechfrei bedauert die Abschwächung im Bereich von Gentech-Organismen, denen kein transgenes Material eingefügt wurde. Damit würde eine Rechtsunsicherheit für Produzenten und Konsumenten geschaffen. Eine vorschnelle Öffnung des Gentechnikgesetzes sei unverantwortlich, bevor verschiedene Fragen geklärt seien, heisst es in einer Mitteilung. So müssten Kriterien zu den verschiedenen Verfahren und zum Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes erarbeitet werden. Ferner müsse geklärt werden, welche Kosten in der Schweiz beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entstehen und wer im Falle einer Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Pflanzen haftet. Es müsse auch geklärt werden, wie die Wahlfreiheit der Konsumenten und der Landwirtschaftsbetriebe gewährleistet werden könne.
Der Schweizer Bauernverband bezeichnet den Entscheid der WBK-S als «Schuss ins Abseits». Bevor die neuen Züchtungsmethoden vom Moratorium ausgenommen würden, brauche es eine saubere Klärung, wie diese künftig sinnvoll reguliert werden könnten, heisst es in einer Mitteilung. Die strengen Regelungen des Gentechnikgesetztes mit Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Koexistenz müssten auch für die neuen Methoden gelten. Mit diesen Auflagen dürfte kein Züchter gewillt sein, mit den neuen Methoden entstandene Pflanzen in den Verkehr zu bringen. Die Schweiz bleibe daher sowieso gentechfrei.