Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November die Gesuche für die Allgemeinverbindlichkeit von Selbsthilfemassnahmen von sechs Organisationen genehmigt. Auch der Standardvertrag der Branchenorganisation Milch wurde für verbindlich erklärt.
Sechs landwirtschaftliche Organisationen hatten Gesuche gestellt, wie es in einer Mitteilung heisst: Die Schweizer Milchproduzenten, der Schweizer Bauernverband, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland und die Interprofession du Vacherin Fribourgeois. Damit können diese Organisationen auch bei Nicht-Mitgliedern Beiträge zur Finanzierung von Kommunikationsmassnahmen und Werbung einziehen. Die vom Bundesrat beschlossene Verpflichtung gilt für vier Jahre, von 2022 bis 2025.
Zugestimmt hat der Bundesrat auch einem Gesuch der BO Milch, den Standardvertag für vier Jahre allgemeinverbindlich zu erklären. Damit müssen alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch die allgemeinverbindlichen Bestimmungen einhalten. Neu ist, dass die Milchkäufer den Milchproduzenten bis zum 20. Tag jedes Monats die Mengen und Preise für das A- und B-Segment für den folgenden Monat bekannt geben.