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Vogelgrippe in der Schweiz angekommen

Im Zürcher Unterland wurde diese Woche in einer Hobbyhaltung mit Geflügel ein Fall von Aviärer Influenza – auch Vogelgrippe oder Geflügelpest – festgestellt.

Noch darf das Schweizer Geflügel nach draussen - allerdings ist Vorsicht geboten, denn das grösste Übertragungsrisiko der Vogelgrippe besteht bei direktem Kontakt zu hier überwinternden wildlebenden Wasservögeln. (as/lid)

Seit Ende Oktober hätten die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Europa stark zugenommen. Auch seien in mehreren Ländern schon diverse Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit. Anfang dieser Woche hätten die Behörden von Baden-Württemberg in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen bestätigt. Der Fall im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins sei nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln.
Vorbeugende Massnahmen ergreifen
Das Veterinäramt des Kantons Zürich habe die notwendigen Sofortmassnahmen veranlasst. Ob es sich um eine hochansteckende Variante handelt, werde derzeit untersucht. Um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, bereiten Bund und Kantone ausserdem weitere nötige Massnahmen vor.
Das BLV ruft derweil alle Geflügelhalter auf, vorbeugenden Massnahmen zu treffen. So sollen Geflügelhalterinnen und -halter darauf achten, dass sie ihre Tiere in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall füttern und tränken. Die Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen wie Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung und Händedesinfektion seien strikte einzuhalten.
Von einer Stallpflicht sieht das BLV noch ab – Freilandhaltung und der Weideauslauf seien weiterhin möglich. Es seien aber Vorbereitungen zu treffen, um gegebenenfalls die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten und Gitter seien auf Löcher zu überprüfen.
Das BLV weist ausserdem darauf hin, dass gemäss den verfügbaren Informationen die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar seien. Das BLV rät aber davon ab, entdeckte Vogelkadaver zu berühren und sich stattdessen an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden.

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