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Migros-Genossenschafts-Mitglieder stimmen über Alkoholverkauf ab

Die über 2,2 Millionen Mitglieder der Migros-Gemeinschaft werden über die Frage des Verkaufs alkoholischer Getränke in Migros-Filialen entscheiden können.

(zVg)

Das haben die Gremien der zehn regionalen Genossenschaften beschlossen. Eine Urabstimmung unter Genossenschaftsmitgliedern soll im Juni nächsten Jahres stattfinden. Der Anteil der Befürwortenden war in allen regionalen Genossenschaften deutlich, wie einer Migros-Mitteilung vom Freitagabend zu entnehmen ist.
In jenen Genossenschaften, in denen eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Abstimmenden das Verkaufsverbot für Alkohol aufheben möchte, könnten ab 2023 Bier, Wein und Spirituosen ins Sortiment der Migros-Filiale aufgenommen werden.
Mit der Entscheidung ginge eine lange Tradition zu Ende: In den Statuten der Genossenschaft ist nämlich seit der Gründung durch Gottlieb Duttweiler 1925 festgeschrieben, dass kein Alkohol verkauft werden darf.
Und so hatte auch das Blaue Kreuz schon im Vorfeld einer Delegiertenversammlung Anfang November vor einem «Verrat» an der DNA der Migros gewarnt. Das Unternehmen riskiere, die Reputation eines sozialen und gesellschaftsverantwortlichen Grossverteilers zu verlieren.
Bislang ist der Alkoholverkauf in den stationären Migros-Filialen verboten. Der Konzern selber umgeht diese Regelung indirekt schon seit Jahren, indem er in seinen Tochterunternehmen Denner und Migrolino, seinem Internetladen leshop.ch, den Migrol-Tankstellen und den Partnerläden VOI Alkohol und zum Teil auch Tabakwaren anbietet.
Schon 1999 hatte die Delegiertenversammlung entschieden, dass auch in den Restaurants der Golfklubs und der Freizeitanlagen der Genossenschaft alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen.
Für den Konzern wäre der Alkoholverkauf auf jeden Fall lukrativ: So rechnete der frühere Finanzchef Mario Bonorand mit einem Umsatzplus von 1,5 bis 2 Milliarden Franken, sollte das Alkoholverbot aufgehoben werden.

Milchwirtschaftliches Museum

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