Räte teils uneinig bei Verkäsungszulage
Anders als der Nationalrat will der Ständerat keine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt. Hingegen möchte er die Verkäsungszulage künftig allen Milchverarbeitenden verweigern, welche die Mindestpreise für Milch unterschreiten.
Eine nationalrätliche Motion zur Stärkung der Wertschöpfung bei Käse fand im Ständerat heute nur bedingt Zustimmung und geht in abgeänderter Form zurück an den Nationalrat, berichtet die Nachrichtenagentur Keystone-sda.
Geht es nach dem Parlament, soll der Bundesrat die Voraussetzungen zur Ausrichtung der Verkäsungszulage anpassen, indem die Auszahlung der Verkäsungszulage an Verarbeiter, die Preisdumping betreiben, künftig verweigert wird. Dass die Verkäsungszulage in Zukunft nach dem Fettgehalt abgestuft wird,-wie dies der Nationalrat fordert, davon will der Ständerat aber nichts wissen. Eine solche Regelung würde laut Mitte-Parlamentarier Peter Hegglin einen hohen administrativen Aufwand und Kontrollaufwand mit sich bringen, schreibt Keystone-sda weiter.
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte im Namen des Bundesrats hingegen dafür, die Motion als Ganzes abzulehnen. Es fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage, um die Auszahlung der Zulage an Milchverwerterinnen und Milchverwerter zu verweigern, die bestimmte minimale Produzentenpreise für verkäste Milch nicht einhalten.
Die Motion geht in abgeänderter Form nun noch einmal an den Nationalrat.