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Boutefas erhält geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB)

Nach dem Jambon de la Borne hat nun auch die Waadtländer Wurstspezialität Boutefas die geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP) erhalten.

von pd/mos

Der Boutefas trägt jetzt auch das AOP-Label. (Migros)
Gegen die Eintragung des Boutefas ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) hatte es eine Einsprache gegeben (foodaktuell berichtete). Diese sei inzwischen jedoch zurückgezogen worden, teilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstag mit. Damit geniesse der Boutefas nun einen umfassenden Schutz. Über den Absender und den Inhalt der Einsprache machte das BLW keine Angaben.
Bei der Wurst handelt es sich – nach dem Jambon de la Borne – erst um das zweite Schweizer Fleischprodukt, das als GUB eingetragen wird. Die ersten Schritte zur Erlangung des Qualitätssiegels wurden vor 24 Jahren eingeleitet.
Jahrhundertealtes Rezept
Der Boutefas ist eine Rohwurstware, die ausschliesslich aus Schweinefleisch hergestellt und gekocht genossen wird. Das Rezept und die traditionelle Herstellung des Boutefas wurden über Jahrhunderte überliefert. Die ältesten Belege reichen bis ins Jahr 1634 zurück. Ursprünglich handelte es sich um ein saisonales Produkt, das mit der Tradition der «Metzgete» zu Beginn des Herbsts verbunden war. Er kam nur an besonderen Anlässen und Familienfesten auf den Tisch. Die Herstellung des Boutefas beruht wie diejenige des Jambon de la Borne ebenfalls auf der traditionellen Schweineproduktion der Region, die durch das spezifische Futter im geografischen Gebiet gewährleistet wird.
Das Schweizer Register umfasst derzeit 42 Eintragungen, davon 25 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA/IGP).