Verkäsungszulage bleibt bei 15 Rp./kg
Die Verkäsungszulagen werden nun doch nicht von 15 auf 14 Rp./kg Milch gesenkt. Dies hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, nachdem das Parlament zuvor in der Wintersession einer Erhöhung des Budgets von acht Millionen Franken zugestimmt hatte.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag die Milchpreisstützungsverordnung entsprechend angepasst, wie er am Freitag mitteilte. Diese Anpassung folgt auf den Beschluss des Parlaments, das Budget für Milchzulagen um 8 Millionen Franken auf insgesamt fast 390 Millionen Franken zu erhöhen. Diese Entscheidung ist während der Wintersession 2021 getroffen worden.
Darum werden ab dem 1. Januar 2022 die Verkäsungszulagen weiterhin 15 Rp. pro Kilo Milch betragen. Ursprünglich hatte der Bundesrat am 3. November beschlossen, die Verkäsungszulagen von 15 auf 14 Rp./kg Milch zu senken. Gegen diesen Entscheid hatte die Milch- und Käsebranche vehement opponiert.