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Neue Regeln beim Schlachten

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) revidiert.

von pd/hps

Die Schlachtung soll für die Tiere möglichst schonend durchgeführt werden. Dazu hat das BLV insbesondere die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, wie das Amt in einer Medienmitteilung schreibt.
Die Verordnung die am 1.1.2022 in Kraft tritt, enthält zum Beispiel präzisere Vorgaben zur Elektrobetäubung und zur Beurteilung des Betäubungserfolges. Oder die Ansatzstellen für Bolzenschussgeräte und Betäubungszangen sowie die Entblutungszeiten sind bei kleinen Wiederkäuern angepasst worden. Weiter sollen für die Betäubung von Hühnern und Truthühnern, die in Grossbetrieben zurzeit ausschliesslich mit CO2 erfolgt, künftig auch schonendere Gasgemische eingesetzt werden können.
Für Änderungen, welche in den Schlachtbetrieben bauliche Anpassungen erfordern, sei eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen, schreibt das BLV weiter. Eine Übergangsfrist von einem Jahr gelte für die Dokumentationspflicht bei der CO2-Betäubung von Schweinen. Auch für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Aquakultur-, sowie Handels- und Gastronomiebetrieben, hat das BLV erstmalig Vorgaben erlassen.