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Neuauflage für Direktauszahlung der Verkäsungszulage

Der Bund schlägt erneut vor, die Verkäsungszulage und die Siloverzichtszulage direkt an die Milchproduzenten auszubezahlen.

Sbrinz, Käserei Klusen Schüpfheim

Am Montag, 24. Januar eröffnete das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Mai; die meisten Bestimmungen sollen Anfang 2023 in Kraft treten, wie es in einer Mitteilung hiess.
Unter anderem sollen Zulagen für verkäste Milch sowie für die Fütterung des Milchviehs ohne Silage ab 2024 direkt an die Bauern ausbezahlt werden können. Zurzeit ist die Auszahlung nur an Milchverarbeiter möglich.
Künftig sollen Milchproduzenten ein Gesuch für die direkte Auszahlung stellen können, gleich wie für die Zulage für Verkehrsmilch. «Damit kann das aktuell bestehende Risiko, dass bei der Zahlungsunfähigkeit einer Milchverwerterin bzw. eines Milchverwerters die Zulagen die Produzentinnen und Produzenten nicht erreichen, eliminiert werden», schreibt der Bund im Bericht zum Verordnungspaket.
Mit der Direktauszahlung werde die Transparenz über den Milchpreis verbessert, weil der tatsächlich von den Milchkäuferinnen und -käufern an die Produzentinnen und Produzenten ausbezahlte Milchpreis und der vom Bund ausbezahlte Subventionsbeitrag neu separat ausgewiesen würden, heisst es weiter. «Die von den Milchkäuferinnen und -käufern an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlten Preise für verkäste Milch werden mit der Direktauszahlung der Zulagen sinken.» Im Export könnten die Käsehändler deshalb Druck auf die Käsepreise machen, was wiederum die Milchpreise im Inland negativ beeinflussen könnte.
Um diesem Preisdruck entgegenzuwirken, sei es wichtig, dass die Schweizer Käsehersteller ihre Abnehmer im Ausland vorgängig über den Systemwechsel informieren. Sie müssten darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Milchpreissenkung handle, sondern einen administrativen Wechsel beim Auszahlungssystem darstelle. Das Gesamtniveau der Milchpreisstützung bleibe gleich hoch.
Der Bund hatte diesen Systemwechsel bereits 2020 vorgeschlagen, die Mehrheit der betroffenen Verbände hatte den Wechsel aber abgelehnt, weil ein zusätzlicher Druck auf die Milchpreis befürchtet wurde.
Ferner will der Bund mit neuen Einzelkulturbeiträgen den Anbau von Bohnen, Erbsen, Kichererbsen, Lupinen und Linsen zum Essen fördern. Ab 2023 soll für diese Hülsenfrüchte ein jährlicher Beitrag von 1000 Franken pro Hektare ausgerichtet werden. Der Bund begründet dies mit dem Trend zur pflanzenbasierten Ernährung. Heute gibt es nur Beiträge für als Tierfutter angebaute Hülsenfrüchte.

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