Die Schweiz legt wieder ein Pflichtlager für Saatgut an
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut gutgeheissen. Damit wird wieder ein Pflichtlager für Rapssaatgut eingeführt.
Der Bundesrat hat aufgrund der positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, heute 26. Januar 2022 die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut gutgeheissen. Sie tritt am 1. April 2022 in Kraft. Damit sichert ein Lager an Rapssaatgut künftig die einheimische Herstellung von Rapsöl.
Die Schweiz ist beim Rapssaatgut vollständig auf Importe angewiesen. Jetzt müssen diejenigen Marktteilnehmer Pflichtlager anlegen, die Rapssaatgutsorten für die Rapsölgewinnung importieren oder zum ersten Mal im Inland verkaufen. Wer pro Kalenderjahr mehr als 100 kg Rapssaatgut einführt, muss ein Pflichtlager anlegen. Die aufzubauende Reserve soll den Jahresbedarf zur einheimischen Herstellung von Rapsöl abdecken.
Die Schweiz hatte früher schon einmal Saatgutpflichtlager. Diese wurden dann aber in den 1990er Jahren im Rahmen der Politik zur Reduktion der Pflichtlager abgeschafft. Seither hat sich der Markt für Saatgut stark konzentriert und internationalisiert. Die wirtschaftliche Landesversorgung WL untersuchte deshalb in den vergangenen Jahren, wie krisenfest die Schweiz im Saatgutbereich noch ist. Dabei zeigte sich, dass beim Rapssaatgut zahlreiche Abhängigkeiten bestehen. So gibt es in der Schweiz weder eine Rapszüchtung noch eine Vermehrung. Die schweizerische Rapsölgewinnung ist vollständig auf den Import von Rapssaatgut angewiesen.