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Nationalratskommission will Ausnahmen von Gentech-Moratorium prüfen

Das Gentech-Moratorium soll nun doch nicht ausnahmslos um vier Jahre verlängert werden: Die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK-N) ist teilweise umgeschwenkt und kommt dem Ständerat mit einem neuen Vorschlag einen Schritt entgegen.

(Pixabay)

Noch im vergangenen September hatte der Nationalrat der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ohne Ausnahmen sehr deutlich zugestimmt. Auch in der Vernehmlassung war die Verlängerung des Moratoriums breit akzeptiert worden. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb nur zu Forschungszwecken angebaut werden.
Doch anders als bei den letzten drei Verlängerungen weicht die lange schroffe Ablehnung gegen Gentech-Produkte im Parlament zunehmend auf. Der Ständerat entschied in der Wintersession, dass gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, von der Verlängerung des Moratoriums ausgenommen werden sollen.
Die Nationalratskommission sucht nun einen Kompromiss, wie der am Freitag veröffentlichten Mitteilung der Parlamentsdienste zu entnehmen ist. Mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die WBK-N, dass der Bundesrat dem Parlament spätestens bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf unterbreiten soll für eine risikobasierte Zulassungsregelung für die neuen Züchtungstechnologien. Dies unter der Voraussetzung, dass diese gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben.
Berichte in Arbeit
Die Kommissionsmehrheit folgt damit im Grundsatz dem Ständerat und möchte damit die Tür für diese Technologien nicht geschlossen halten. Wie dies genau umgesetzt werden soll, ist zu prüfen.
Noch ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Nationalrat schliesslich an seinem ursprünglichen Entscheid festhalten wird. Die Linken plädieren weiterhin dafür. Diese Version sieht ihrerseits bis zum Auslaufen des Moratoriums Ende 2025 keine Ausnahmen vor.
Eine weitere Minderheit möchte die vom Bundesrat für das laufende Jahr in Aussicht gestellten Berichte zum Thema sowie die von der EU geplante Neuregelung im Umgang mit den neuen Züchtungstechnologien abwarten, bevor sie sich zu einer allfälligen Öffnung äussert.
Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt. Das geltende Moratorium ist Ende 2021 ausgelaufen. Bis zur Bereinigung der Nachfolgeregelung wird die Verwaltung keine Versuchsprojekte bewilligen.
«Sorten für morgen» zufrieden
Der neu gegründete Verein «Sorten für morgen» hatte kürzlich eine weitere Verlängerung des Moratoriums um vier Jahre als «keine Zukunftsstrategie» bezeichnet (foodaktuell berichtete). Dem Verein gehören unter anderen die Grossverteiler Migros und Coop, die Agrargenossenschaft Fenaco oder die Obst-, Gemüse- und Kartoffelproduzenten an. In einer Mitteilung vom Freitag begrüsste der Verein den Entscheid der nationalrätlichen Wissenschaftskommission.

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