5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Mindestgrenzschutz Zucker bis 2026 festgelegt

Die vom Parlament beschlossene Stützung der einheimischen Zuckerproduktion tritt am 1. März 2022 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

(Pixabay)

Die Stützung umfasst einen Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 Kilogramm Zucker und einen Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken je Hektare Zuckerrüben. Die Massnahmen sind bis 2026 befristet. Wer die Rüben nach Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion anbaut, erhält einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken. Die Bestimmungen zur Stützung der einheimischen Zuckerwirtschaft waren bisher in einer Verordnung geregelt, nun stehen sie im Landwirtschaftsgesetz.

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.