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Bundesrat will kleine Schneckenzucht-Anlagen zulassen

Eine im Nationalrat breit abgestützte Motion fordert, dass die Zucht von Schnecken künftig zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten. So weit möchte der Bundesrat nicht gehen. Er ist aber offen, kleinere Schneckenzucht-Anlagen zu bewilligen.

(Symbolbild Pixabay)

Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni. Dessen Motion wird von Ratskollegen aller Fraktionen unterstützt.
Gemäss Motionstext soll der Bundesrat beauftragt werden, die erforderlichen Vorschriften auszuarbeiten, damit die Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten. Die Zucht von Schnecken bilde einen neuen sauberen und ökologisch nachhaltigen Zweig in der Landwirtschaft, der weltweit einen Aufschwung erlebe, begründet Storni sein Anliegen.
Keine Grundlage für Bewilligung von Zäunen
Heute zählt die Schneckenproduktion nicht zur Landwirtschaft. Schnecken sind deshalb wie Insekten und Fische keine landwirtschaftlichen Nutztiere nach der Landwirtschaftsgesetzgebung. Das heisst aus Sicht des Bundesrats auch, dass keine Grundlage für die Bewilligung kleiner Zäune auf freiem Feld besteht, um dort Schnecken halten zu können.
Der Bundesrat erklärt sich bereit, im Falle der - wahrscheinlichen - Annahme der Motion im Nationalrat, eine Änderung des Vorstosses zu beantragen. Demnach sollen die notwendigen Gesetzes- und/oder Verordnungsanpassungen vorgenommen werden, damit kleinere Anlagen, die für die Schneckenproduktion auf einem Landwirtschaftsbetrieb notwendig sind, bewilligt werden können.

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