Milch: A-Richtpreis steigt auf 78 Rappen
Der Richtpreis für die Milch des A-Segments wird auf Mitte April um 5 Rappen auf 78 Rappen erhöht. Der höhere Richtpreis soll bis Ende Jahr gelten. Das hat der Vorstand der Branchenorganisation Milch entschieden.
Der Vorstand der BO Milch hat an seiner Sitzung vom 2. März entschieden, den Richtpreis für die Milch des A-Segments von aktuell 73 Rappen auf 78 Rappen zu erhöhen. Diese Richtpreiserhöhung erfolgt auf den 16. April 2022, wie die BOM am Donnerstag mitteilte. Dieser Richtpreis gilt bis Ende 2022. Damit erhalte die Milchbranche Planbarkeit und Stabilität, heisst es in der Mitteilung.
Normalerweise werden die Richtpreise auf Anfang Quartal festgelegt. Der Grund für die um zwei Wochen spätere Umsetzung des Richtpreisanstiegs liegt laut Mitteilung in der kurzen Frist für eine Umsetzung dieses Entscheids auf allen Handelsstufen.
Mehrere Milchproduzentenorganisationen hatten in den vergangenen Wochen eine Erhöhung des Milchpreises gefordert.
Ab Ende 2023 nur noch Grüne-Teppich-Milch
Der BOM-Vorstand hat ausserdem den Willen bekräftigt, dass bis spätestens Ende 2023 nur noch Milch in den Handel und in die Verarbeitung gelangen soll, die mindestens die Bedingungen des Standards für den Grünen Teppich erfüllt. Bis dann müssen also alle Milchproduzenten der Schweiz die Bedingungen des Standards für Nachhaltige Milch erfüllen. Der Vorstand ruft deshalb die Produzenten auf, in der verbleibenden Zeit den Betrieb mindestens auf BTS oder RAUS umzustellen sowie die anderen Bedingungen zu erfüllen.
Der Vorstand hat auch entschieden, der Allianz gegen die Massentierhaltungsinitiative unter dem Dach des Schweizer Bauernverbands beizutreten und sich auch finanziell am Abstimmungskampf gegen die Initiative zu beteiligen. Laut BOM wäre die Milchbranche von der Initiative nur wenig betroffen, weil der überwiegende Teil der Schweizer Milchproduktion in Bezug auf die Tierhaltung die Forderungen der Initiative bereits heute erfülle.
Verkäsungszulage über Käser auszahlen
Der BOM-Vorstand befasste sich ausserdem mit dem Agrar-Verordnungspaket 2022. Die BOM wird sich laut Mitteilung dafür einsetzen, dass die Verkäsungszulage weiterhin über die Käsehersteller ausbezahlt wird und nicht wie vom Bund vorgeschlagen an die Milchproduzenten. Die Milchbranche unterstütze jedoch eine gesetzliche Anpassung im Landwirtschaftsgesetz, welche die Rechtssicherheit für die Auszahlungen erhöhe, heisst es in der Mitteilung.