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Gentechnikmoratorium: Doch keine Ausnahmen

Ständerat und Nationalrat haben sich geeinigt: Das Gentech-Moratorium soll ohne Ausnahmen um weitere vier Jahre verlängert werden. Der Bundesrat soll aber Zulassungsregeln für neue Züchtungsmethoden vorlegen.

Bei der Beratung des Gentechnikgesetzes ist der Ständerat am 8. März dem Nationalrat entgegengekommen. So soll das Gentech-Moratorium ohne Ausnahmen für vier weitere Jahre verlängert werden. Der Bundesrat wird aber beauftragt, bis Mitte 2024 einen Vorschlag für eine risikobasierte Regelung der neuen Züchtungsverfahren vorzulegen.
In der Wintersession hatte der Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, die Genom-Editierung ab sofort vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Der Nationalrat lehnte dies aber ab und machte dem Kompromissvorschlag, der nun angenommen wurde.
«Der Nationalrat kommt unserer Lösung einen grossen Schritt entgegen», würdigte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) den Kompromissvorschlag. Es sei ein pragmatischer Mittelweg, mit dem die Forschung und der Ständerat leben könnten. Es sei höchste Zeit, diesen neuen Methoden eine Chance zu geben, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).
Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga konnte sich schliesslich dem Kompromissvorschlag anschliessen. Nun bleibe genügend Zeit, um Grundlagen für gute Entscheide zu erarbeiten.
Die links-grüne Parlamentsminderheit und der Bundesrat wollten - nebst ihren grundsätzlichen Vorbehalten - die von der Landesregierung für das laufende Jahr in Aussicht gestellten Berichte zum Thema sowie die von der EU geplante Neuregelung im Umgang mit den neuen Züchtungstechnologien abwarten, bevor sie sich zu einer allfälligen Öffnung äussern.
Der Schweizer Bauernverband begrüsst den Entscheid. Er lege die Basis, damit die Schweizer Landwirtschaft weiterhin GVO-frei bleibe und gleichzeitig eine Lösung zur Regelung der neuen Züchtungsmethoden gesucht werde.

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