(Symbolbild Pixabay)
Mit 89 zu 80 Stimmen bei sieben Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Mittwoch dem Antrag der Minderheit ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Die entsprechende Motion geht damit nochmals an den Ständerat.
Die kleine Kammer hatte sich in der Wintersession zwar damit einverstanden erklärt, dass künftig allen Milchverarbeitern die Verkäsungszulage verweigert werden soll, die die Mindestpreise für Milch unterschreiten. Die Bestimmung zur Abstufung nach Fettgehalt hatte der Ständerat jedoch aus der Motion gestrichen.
Der Vorstoss stammt ursprünglich von der WAK-N - erarbeitet hatte ihn die Kommission allerdings noch vor den letzten Wahlen. Im März 2019 hatte der Nationalrat - noch in alter Zusammensetzung - der Motion ein erstes Mal zugestimmt.
Vor der Debatte am Mittwoch hatte sich die Nationalratskommission hauchdünn mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung dafür ausgesprochen, die Motion ganz abzulehnen. Wie der Bundesrat war die Kommissionsmehrheit der Ansicht, es fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage.
Bessere Preise
Es brauche bessere Preise, damit nicht immer mehr Milchbäuerinnen und Milchbauern ihre Betriebe aufgäben, warb Marcel Dettling (SVP/SZ) namens der Kommissionsminderheit erfolgreich für das Anliegen. Und wenn man die Abstufung nach Fettgehalt aus der Motion streiche, entreisse man dieser das Herzstück. Im Ständerat hätten sich die Milchverarbeiter durchgesetzt.
Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE) anerkannte in ihrem Votum zwar, dass zu wenig Geld bei den Bauern ankomme und sich die Verkäsungszulage in ihrer jetzigen Form nicht wirklich mit einer Qualitätsstrategie vertrage. Vergeblich wandte sie jedoch ein, man solle das Problem im Rahmen einer Gesamtstrategie für die Agrarpolitik lösen. Denn es liessen sich auf dem Verordnungswege keine Mindestpreise mehr festlegen. Dies zu tun, käme zudem einer Kehrtwende in der Agrarpolitik und einem Rückschritt gleich.