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Neue Bestimmungen für nachhaltigere Landwirtschaft ab 2023

Ab Anfang 2023 gelten neue Bestimmungen, die die Landwirtschaft nachhaltiger machen sollen. Vom Bauernverband gibt es heftige Kritik.

von sda

(Symbolbild Pixabay)
Mit dem Verordnungspaket wird ab 2023 der erste Teil der Vorlage zur Reduktion der Risiken durch Pestizide umgesetzt, die das Parlament 2021 beschloss. Sie enthält Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz – die Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz sollen nun als erstes umgesetzt werden.
Ab 1. Januar 2023 dürfen gemäss dem Entscheid des Bundesrates vom Mittwoch keine Pflanzenschutzmittel mit hohem potenziellem Risiko mehr verwendet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn keine risikoärmere Alternative verfügbar ist. Das schrieb das zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
Auch müssen die Bauern mit grösseren Abständen dafür sorgen, dass von Landparzellen aus weniger Pestizide ins Wasser gelangen. Via Direktzahlungen sollen schliesslich auch finanzielle Anreize entstehen, damit Bauern auf Äckern und in Spezialkulturen weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen.
Zwei weitere Teile der Vorlage will der Bundesrat erst im Jahr 2024 umsetzen. Die Nährstoffverluste von Bauernbetrieben müssen gemäss dem Entscheid des Bundesrates ab 2024 und bis 2030 um mindestens 20 Prozent zurückgehen. Im Gesetz ist kein Absenkpfad definiert.
Neu müssen ab 2024 auf mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. Der Bundesrat setzte diese Massnahmen mit Rücksicht auf den Krieg in der Ukraine ein Jahr später in Kraft als zunächst geplant.
Bauernverband kritisiert Verordnungen des Bundesrates scharf
Der Schweizer Bauernverband hat die vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedeten Verordnungen scharf kritisiert. Der Bundesrat schwäche mit unverhältnismässigen Massnahmen die einheimische Lebensmittelproduktion und damit die Versorgung der Bevölkerung.
Der Bundesrat schiesse massiv über das Ziel hinaus, schreibt der Bauernverband in seiner Mitteilung vom Mittwoch weiter. Er habe «die aktuelle Realität und den sich abzeichnenden weltweiten Engpass bei der Lebensmittelversorgung völlig ausser Acht gelassen».
«Während in Europa sogar bestehende Biodiversitätsförderflächen wieder zur Produktion von Lebensmittel genutzt werden sollen, will die Schweizer Regierung nochmals 3,5 Prozent der besten Ackerböden aus der Produktion nehmen», kritisiert der Bauernverband. Bereits heute würden 19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Förderung der biologischen Vielfalt dienen.
Bei der Reduktion der Nährstoffverluste verfolge der Bundesrat mit 20 Prozent völlig unrealistische Ziele. Für den Bauernverband schwächen die Entscheide des Bundesrates die pflanzliche und die tierische Produktion der Landwirtschaft.
Umweltorganisationen begrüssen Verordnungen
Umweltorganisationen haben die vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedeten Verordnungen für eine nachhaltigere Landwirtschaft begrüsst. Damit schütze der Bundesrat die Produktionsgrundlage und damit die langfristige Ernährungssicherheit.
«Weniger Pestizide, mehr Biodiversität auf dem Ackerland und 20 Prozent weniger Nährstoffe: Diese Zusagen hat der Bundesrat vor der Abstimmung zu den Pestizid-Initiativen gemacht und hält sie nun wenigstens teilweise ein», teilten WWF, Pro Natura und Birdlife am Mittwochabend mit. Damit würden dringend notwendige Korrekturen für eine umweltfreundlichere und nachhaltige Landwirtschaft angegangen.
Der Bundesrat habe entschieden die Pestizidrisiken und die massiven Stickstoff-Überschüsse (allgemein bekannt als Gülle), wie schon in der Agrarpolitik 22+ vorgesehen, zu reduzieren, schrieben die Umweltorganisationen. Sie begrüssten diesen Entscheid. Damit schütze der Bundesrat die Produktionsgrundlage und somit auch die langfristige Ernährungssicherheit.
Das Ziel, auf mindestens 3,5 Prozent der Ackerflächen Biodiversitätsmassnahmen anzulegen, verschiebe der Bundesrat leider um ein Jahr auf 2024. Wichtig sei jedoch, dass dieser Entscheid gefällt wurde. Das trage zu einer naturverträglichen und damit sicheren Produktion in der Landwirtschaft bei, indem Nützlinge und Bestäuber für gesunde Pflanzen und damit Ertragssicherheit sorgten.
Die Umweltorganisationen bedauerten zudem, dass der Bundesrat auch die Streichung der Toleranzgrenze auf 2024 verschiebe. «Schade, dass ihn in diesem Bereich den Mut verlassen hat.» Dies, obwohl das Parlament dieser Streichung nach langwierigen Debatten zugestimmt habe.