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Swissness: Einfachere Regelung ab 2023

Der Bundesrat vereinfacht das Verfahren für Ausnahmen der Swissness-Regelung bei Lebensmitteln. Die neue Regelung entstand aus der Zusammenarbeit der Wertschöpfungskette.

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel geändert. Neu liegt es in der Verantwortung der Branchenakteure, festzulegen und zu kommunizieren, bei welchen Rohstoffen eine ungenügende Verfügbarkeit besteht.
Die Swissness-Gesetzgebung, die vom Bundesrat im 2015 verabschiedet wurde und zwei Jahre später in Kraft trat, hält fest, unter welchen Voraussetzungen die Bezeichnung «Schweiz» auf Lebensmitteln verwendet werden darf und unter welchen Umständen Ausnahmen möglich sind. Zum Beispiel dann der Fall, wenn Produkte für bestimmte Verwendungszwecke in der Schweiz nicht verfügbar sind.
Verschiedene Akteure, wie etwa die Biscuits- und Schokoladehersteller, forderten schon seit einiger Zeit vereinfachte Regeln.
Jetzt soll das Verfahren ab 1. Januar 2023 einfacher, flexibler und transparenter werden, die Organisationen der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft können selber die Verfügbarkeit von Rohstoffen festlegen, schreibt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung. Gemäss dem neuen Mechanismus werden die Informationen über die in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge verfügbaren Rohstoffe von den Branchen selbst in einer Liste veröffentlicht und aktualisiert. Bisher legte der Bund die Liste dieser Produkte fest.
Diese Regelung sei das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen Land- und Ernährungswirtschaft und Konsumentenschutzorganisationen. Der Prozess sei vom Bundesamt für Landwirtschaft koordiniert worden und lehne sich an das bestehende Verfahren für Industrieprodukte an.

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