23.02.2022


Tiermehl soll wieder verfüttert werden
Der Ständerat stimmt der Aufhebung des Tiermehlverbots für die Tierfütterung zu.

Der Ständerat nahm am 30. Mai zwei Motionen an, die fordern, dass in der Schweiz allesfressende Nutztiere wieder mit Eiweissen gefüttert werden dürfen, die aus Schlachtabfällen gewonnen werden. Auch die Wirtschafts- und Abgabenkommission WAK-S des Ständerates hatte die Motionen von Martin Strupler (TG/ SVP) und Martina Munz (SP/SH) einstimmig zur Annahme empfohlen. Der Nationalrat hatte die Motionen in der Wintersessionen stillschweigend angenommen.
Begründet wird die Aufhebung des Tiermehlverbots damit, dass auch die EU den Schritt schon gemacht habe. In den EU-Staaten ist die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen in Geflügelfutter und von Geflügel in Schweinefutter ist wieder erlaubt. Die Verwendung von Tiermehl schone die Ressourcen, weil so weniger Futtermittel importiert werden müssten.
Der Bundesrat ist mit den Vorstössen einverstanden, er muss die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung schaffen.



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