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Sonnenblumenöl-Ersatz: Vorbild Schweiz

Der Bundesrat schlägt für die Deklaration von Ersatzzutaten für Sonnenblumenöl eine pragmatische Kennzeichnungslösung vor. Diese stösst auch in der EU auf Interesse.

Die geplante Schweizer Kennzeichnungslösung für den temporären Ersatz von Sonnenblumenöl in Lebensmitteln dient möglicherweise in der EU als Vorbild. In der Schweiz sollen Hersteller, die in ihren Rezepturen Sonnenblumenöl mit anderen Ölen ersetzen, relativ unkompliziert kennzeichnen können, um einen Verstoss gegen die Deklarationsvorschriften zu vermeiden. Der Bundesrat schlägt vor, dass dies mit einem roten Punkt geschehen kann, auf dem die neue Zutat steht, mit einem roten Punkt, der auf eine korrekte Zutatenliste im Internet verweist, oder mit einer Zutatenliste mit dem Vermerk «abhängig von der Versorgungslage».
Das Problem: Sonnenblumenöl, das häufig aus Russland und der Ukraine stammt, ist derzeit knapp und wird teilweise kurzfristig durch Rapsöl und andere Öle ersetzt, sodass die Deklaration auf den Etiketten nicht korrekt ist. Der Lebensmittelverband Deutschland und der Dachverband FoodDrinkEurope möchten der EU-Kommission vorschlagen, auf Basis des Schweizer Modells eine EU-Lösung zu finden, wie LZ-net schreibt. «Der Schweizer Bundesrat zeigt, wie eine pragmatische Lösung gelingen kann, wenn man sie denn wirklich will», wird Marcus Girnau, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbandes, zitiert.
Initiant der Schweizer Lösung ist die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien Fial. Der rote Punkt sei nicht ganz neu, damit hätten die Schweizer Unternehmen bereits während coronabedingten Engpässen Abweichungen von Zutaten kennzeichnen können, wird Karola Krell Zbinden von der Fial zitiert.
Die EU sieht im Moment keine Kennzeichnungserleichterungen vor, sie will bis 1. Juli «über eine Lösung nachdenken» und dann das Thema mit den EU-Staaten diskutieren, wie es weiter heisst. Beim deutschen Ernährungsministerium will man die Übertragbarkeit der schweizerischen Regelung prüfen. Solche Änderungen seien ein Rückschritt beim Verbraucherschutz, weil vom Prinzip der Wahrheit und Klarheit der Zutatenliste abgewichen werde, wird eine Sprecherin zitiert. Sie seien nur sinnvoll, wenn die lebensnotwendige Versorgung mit Lebensmitteln gefährdet sei, das sei derzeit nicht der Fall. Mit Blick auf allergene Zutaten seien sie sogar eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher.
Bei der Schweizer Kennzeichnungslösung dürfen die Ersatzzutaten nicht allergen sein. Der Vorschlag ist in einer verkürzten Vernehmlassung, soll Mitte Juli in Kraft treten und bis Ende 2023 befristet sein.

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