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EU führt in Handelsverträge Sanktionen für Klimaschutz ein

Künftige Handelsabkommen der Europäischen Union werden von Partnerländern stärker als bislang die Einhaltung von Klimaschutzstandards und internationalen Arbeitsnormen verlangen.

Wie der zuständige EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis am Mittwoch ankündigte, sollen neue Verträge bei Verstössen gegen Kernprinzipien Sanktionen ermöglichen. Konkret könnten demnach Zollvorteile wieder gestrichen werden. Dombrovskis betonte, dass Strafmassnahmen lediglich «letztes Mittel» wären und bei «eklatanten und anhaltenden Verstössen gegen international vereinbarte Normen» verhängt werden sollten. Voraussetzung soll zudem sein, dass ein unabhängiges Expertengremium die Vorwürfe bestätigt.
Die für die EU-Handelspolitik zuständige Europäische Kommission verhandelte zuletzt unter anderem mit Indonesien, Neuseeland und Australien über Freihandelsabkommen. Unterbrochene Gespräche mit Indien sollen am Montag wieder aufgenommen werden.
Umweltschützer und Gewerkschaften hatten in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass EU-Zollvorteile nicht ausreichend stark an die Einhaltung von grundlegenden Umweltschutzstandards und Arbeitnehmerrechten geknüpft seien.

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