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Sonnenblumenöl: Bundesrat unterstützt eine flexible Deklaration der Alternativen

Der Bundesrat lockert befristet die Deklarationspflicht von Zutaten auf Lebensmittelverpackungen. Damit reagiert er auf die Lieferengpässe bei Sonnenblumenöl bedingt durch den Krieg in der Ukraine.

(Pixabay)

Nach Anhörung der betroffenen Kreise hat der Bundesrat beschlossen, die Vorschriften für die Deklaration von Zutaten für eine begrenzte Zeit zu lockern. Diese Lockerung sei notwendig, da es aufgrund des Kriegs in der Ukraine zu Engpässen bei der Versorgung mit Sonnenblumenöl kommen könne, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten über die Zusammensetzung der Zutaten informiert seien, müsse die Lebensmittelindustrie auf diese Änderungen aufmerksam machen.
Infolge dieser Entscheidung stehen der Lebensmittelbranche drei Möglichkeiten zur Verfügung, um situationsbedingte Änderungen beim verwendeten Pflanzenöl auszuweisen: Auf einem roten Punkt sind die neuen Zutaten aufgeführt, der rote Punkt verweist auf eine Internetseite mit der entsprechenden Information oder die Hersteller führen im Zutatenverzeichnis eine Auswahl an Pflanzenölen auf, von denen sie mindestens eines für das Enderzeugnis verwenden. Hier ist die Ergänzung «abhängig von der Versorgungslage» obligatorisch.
Die vorgeschlagene Erleichterungsregel betrifft nur den Ersatz von Sonnenblumenöl und -lecithin. Andere Zutaten oder Alternativen aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen fallen nicht darunter. Wird Sonnenblumenöl durch eine Zutat ersetzt, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen kann, muss dies auf der Verpackung hervorgehoben werden. Die Erleichterungen gelten bis am 31.12.2023. Danach dürfen bereits so gekennzeichnete Bestände noch verkauft werden.
Die notwendigen rechtlichen Anpassungen treten per 15. Juli 2022 in Kraft.

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