5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

«Milch, Butter oder Rahm drohen zur Mangelware zu werden»

Die Branchenorganisation Milch bittet den Bundesrat, die Milchbranche im Falle einer Strom- und Gasmangellage von einer Kontingentierung oder gar von der zeitweisen Abschaltung des Stromnetzes auszunehmen.

Eine Gasrationierung oder eine stundenweise Abschaltung des Stroms würde die Milchbranche erheblich treffen. (Emmi/zVg)

Sollte der Bundesrat diesen Winter bei einer allfälligen Mangellage Strom und Gas kontingentieren oder gar das Stromnetz für einige Stunden abschalten, wäre die Wertschöpfungskette Milch mit ihrem verderblichen Rohstoff davon besonders betroffen. Das schreibt die Branchenorganisation Milch in einem Brief an Energieministerin Simonetta Sommaruga und Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin. Die BO Milch bittet deshalb den Bundesrat, die Grossverbraucher der Wertschöpfungskette Milch im Falle einer Strom- und Gasmangellage von einer Kontingentierung oder gar von der Abschaltung des Stromnetzes auszunehmen.
Ansonsten drohten Milch, Butter oder Rahm zur Mangelware zu werden, wie die Covid-Pandemie eindrücklich gezeigt habe, heisst es in dem Brief weiter. Während dieser Zeit seien dreimal mehr Milchprodukte verkauft worden als zuvor, die Regale seien teilweise leer geblieben. Neben den Konsumentinnen und Konsumenten wären auch die 20'000 Milchproduzenten-Familien betroffen, wenn ihre Milch nicht mehr oder nicht mehr vollständig verarbeitet werden könnte, schreibt die BO Milch weiter.
Bundesrat kann Ausnahmen beschliessen
Hintergrund des Schreibens ist der Massnahmenplan des Bundesrates für eine Energiemangellage. Sollte es in den Wintermonaten zu einer Strom- und Gasmangellage kommen, sieht der Bund in seinem Massnahmenplan vor, die beiden Energieträger für Grossverbraucher zu kontingentieren oder in einer nächsten Stufe das Stromnetz für einige Stunden abzuschalten (Stufen 3 und 4).
Derzeit ist nicht vorgesehen, die Produzenten und Verarbeiter von Milch, wie die übrigen Lebensmittelverarbeiter, per se von diesen Massnahmen auszunehmen. Allerdings können situationsabhängig bestimmte grundversorgungsrelevante Verbraucher teilweise oder ganz von Bewirtschaftungsmassnahmen ausgenommen werden, wie die BO Milch schreibt. Sie bittet deshalb den Bundesrat, die Milchbranche von den Massnahmen der Stufen 3 und 4 auszunehmen.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.