5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Winzer und Selbsteinkellerer gelangen ans Bundesverwaltungsgericht

Der seit drei Jahren schwelende Rechtsstreit zwischen 80 unabhängigen Winzern sowie Selbsteinkellerern und dem Bund über die Kellereikontrollen geht in die nächste Runde. Die Winzer gelangen ans Bundesverwaltungsgericht, weil sie sich durch das neue Kontrollsystem benachteiligt fühlen.

(Symbolbild Pixabay)

«Wir sind nicht gegen die Kontrolle an sich, aber wir wollen eine Kontrolle und Buchhaltung, die an Familienunternehmen angepasst ist», teilte die Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) am Donnerstag mit. Die kleinen Unternehmen würden bereits in höherem Masse als grosse Geschäfte die Transparenz und die Garantie der Ursprungsbezeichnungen gemäss den Anforderungen der Agrarpolitik gewährleisten, kritisieren sie.
Die neue Weinverordnung, die Anfang 2018 in Kraft trat, sieht vor, dass neu der Bund für die Kontrolle des Handels mit Wein zuständig ist. Darin eingeschlossen sind die Kellereikontrollen, die zuvor von den Kantonen durchgeführt worden waren.
Widerstand gegen zusätzlichen Aufwand
Die Selbsteinkellerer betrachten sich jedoch in erster Linie als Weinhersteller und nicht als Händler. Deshalb wehren sie sich gegen diese Kontrollen, die ihrer Ansicht nach einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen.
Sie legten Beschwerde ein gegen einen Entscheid der Schweizer Weinhandelskontrolle von Ende 2020, mit dem widerspenstige Winzer und Selbsteinkellerer verwarnt worden waren. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) lehnte diese Beschwerde Mitte August grösstenteils ab.
Die SVSW beklagt sich zudem, dass das BLW das Verfahren in die Länge gezogen habe. «Es hat es uns seinen Entscheid am Vorabend der Weinlese 2022 und mit einer Beschwerdefrist von 30 Tagen zugestellt», heisst es im Communiqué.
Die Selbsteinkellerer, die fast ausschliesslich aus der Romandie stammen, wollen in ihren Kampf jedoch nicht aufgeben. Ihr Widerstand wird vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt, wo am Freitag eine Beschwerde eingereicht werden soll.
Die SVSW umfasst nach eigenen Angaben 600 Mitglieder. Diese stellen ungefähr ein Drittel der Weinhersteller des Landes dar. Zusammen produzieren sie etwa 30 Prozent des Schweizer Weins.

Milchwirtschaftliches Museum

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.