Bei einer ausgewogenen Ernährung braucht es in der Regel keine Nahrungsergänzungsmittel. (Symbolbild Pixabay)
In der Schweiz greifen viele Konsumentinnen und Konsumenten zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), in der Hoffnung, ihrem Körper und ihrer Gesundheit Gutes zu tun. Fast ein Drittel der Schweizer Bevölkerung konsumiert mindestens ein Nahrungsergänzungsmittel. Die Top 3 der eingenommenen NEM sind Vitamine, Kombipräparate (Vitamine und Mineralstoffe) sowie Mineralstoffe. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die das Marktforschungsinstitut Demoscope im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgeführt hat.
Statistisch gesehen sind die Konsumierenden häufiger Frauen, leben in der Deutschschweiz oder in Städten und haben einen mittleren oder hohen Bildungsgrad und ein hohes Einkommen, wie das BLV auf seiner Website schreibt. Das Aufrechterhalten des eigenen allgemeinen Gesundheitszustands, das Beheben bestimmter Vitamin- oder Mineralstoff-Defizite sowie eine Einnahme von NEM zur Vorbeugung sind laut der Studie die drei Hauptgründe für den Konsum solcher Supplemente.
In der Regel unnötig, aber riskant
Aus ernährungsphysiologischer Sicht seien die NEM im Allgemeinen jedoch gar nicht nötig, schreibt das BLV weiter. Mit einer herkömmlichen Ernährung würden in der Regel genügend Mikronährstoffe aufgenommen werden. Dies gelte umso mehr, als NEM eher von Menschen mit gesundem Lebensstil und ausgewogener Ernährung konsumiert würden. Dabei könne es zu einer Überversorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen kommen, was durchaus mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein könne, insbesondere bei zu hoch dosierten Produkten oder einer Mehrfacheinnahme von unterschiedlichen Produkten, so das BLV weiter.
In weiteren Untersuchungen will das BLV nun die Vitamin- und Mineralstoffzufuhr der einzelnen Teilnehmenden anhand ihres NEM-Konsums berechnen. Das ermöglich es, eine allfällige Überversorgung an Mikronährstoffen herzuleiten. Darüber hinaus könnten so auch nicht gesetzeskonforme Produkte identifiziert werden, die dem geltenden Höchstmengenmodell nicht entsprächen, schreibt das BLV weiter.