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«Ganze Wertschöpfungsketten können zusammenbrechen»

Der Bundesrat will mit Kontingentierungen oder schlimmstenfalls mit zeitweisen Netzabschaltungen auf eine Strommangellage reagieren. Die Lebensmittelindustrie fordert Ausnahmen.

Auch kurzzeitige Stromunterbrüche würden für viele Lebensmittelfabriken einen Totalausfall der Produktion bedeuten (im Bild: der Emmi-Standort in Dagmersellen). (Emmi/zVg)

Für seinen Strom-Notfallplan musste der Bundesrat Kritik von Parteien, Verbänden und Kantonen einstecken (foodaktuell berichtete). Wie reagiert die Lebensmittelbranche darauf? Für die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) gehen die Pläne des Bundesrates zwar in «die richtige Richtung». Viele Lebensmittelhersteller hätten ihren Stromverbrauch auch bereits eingeschränkt. Die Fial fordert aber Anpassungen, um die Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft möglichst klein zu halten, wie die Fial in ihrer Vernehmlassungsanwort schreibt.
Die zwei wichtigsten Forderungen der Fial: Zumindest gewisse Wertschöpfungsketten der Nahrungsmittelindustrie sollten explizit von Netzabschaltungen ausgenommen werden. Und bei einer Stromkontingentierung müsste ebenfalls zumindest für gewisse Wertschöpfungsketten der Branche ein privilegierter Reduktionssatz zum Einsatz kommen. Beide Massnahmen seien nötig, um die Versorgung mit Lebensmitteln jederzeit sicherstellen zu können.
Zyklisches Abschalten nicht möglich
Wie die Fial betont, liefen grosse Produktionsanlagen wie etwa eine Kaffee-Extraktionsanlage, eine grosse Brotgetreidemühle oder ein Milchpulverturm rund um die Uhr. Solche Anlagen könnten nicht einfach für vier Stunden abgeschaltet werden, wie das der Bundesrat vorsehe. Das würde nicht nur zum vollständigen Produktionsausfall im Betrieb führen, betroffen wären etwa auch Landwirte, die ihre Milch und andere Rohstoffe nicht mehr anliefern könnten. «Ganze Wertschöpfungsketten können so zusammenbrechen», warnt die Fial.
Das hätte auch Einschränkungen beim Sortiment zur Folge. Die Konsumenten bekämen Strom-Kontingentierungen bei den Nahrungsmittelherstellern direkt am eigenen Leib zu spüren, so die Fial, «was möglicherweise fatale Folgen für die Konsumentenstimmung und damit für die politische Akzeptanz der behördlich getroffenen Massnahmen hätte». Netzabschaltungen sollten deshalb unbedingt vermieden werden. «So wäre selbst eine Kontingentierung mit einem Kontingentierungssatz von 50% wesentlich weniger toxisch als zyklische Netzabschaltungen.»
Berechnung des Referenzverbrauchs
Bei einer Stromkontingentierung fordert die Fial nicht nur einen privilegierten Reduktionssatz für unverzichtbare Wertschöpfungsketten. Sie schlägt auch eine andere Berechnung des Referenzverbrauchs vor. Statt dem Vorjahresmonat sollte der durchschnittliche Stromverbrauch des jeweiligen Monats der vergangenen fünf Jahre als Referenzwert dienen. Denn, so die Fial, im Winter 2021/22 hätten viele Lebensmittelproduzenten noch unter den Folgen von Covid auf den Ausserhauskonsum gelitten. Die entsprechenden Monate (z.B. Januar 2022) seien daher für den effektiven Normalverbrauch nicht repräsentativ
Einsatz von Stromaggregaten
Ausserdem fordert die Fial, dass der Einsatz von Stromaggregaten zum Eigenverbrauch zwingend ermöglicht werden müsse. Dieser Einsatz müsse von jeglichen Einschränkungen der Luftreinhalteverordnung, der Lärmschutzverordnung und der CO2-Gesetzgebung ausgenommen wird. «Es kann nicht sein, dass Unternehmen daran gehindert werden, in einer Mangellage mit Eigeninitiative ihre Produktion und letzten Endes ihren Betrieb aufrechtzuerhalten», heisst es in der Fial-Stellungnahme.

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