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Keine Entschädigung für Schlachthöfe bei Seuchenausbruch

Schlachthöfe und andere Betriebe der Fleischindustrie erhalten keine staatliche Entschädigung, falls sie wegen der Afrikanischen Schweinepest vorübergehend schliessen müssen oder finanzielle Einbussen erleiden.

(Symbolbild Pixabay)

Anders als zuvor der Ständerat hat am Donnerstag der Nationalrat eine Motion des Thurgauer SVP-Ständerats Jakob Stark abgelehnt. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 101 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Vorstoss ist vom Tisch.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Sie verläuft für Wild- und Hausschweine meist innert weniger Tage tödlich. Betroffen sind unter anderem Deutschland und Italien. Menschen können sich nicht anstecken.
Es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Virus auch in der Schweiz auftrete, schrieb Stark in der Begründung seiner Motion. Im Seuchenfall wären die Auswirkungen auf die Betriebe gross und könnten deren Existenz gefährden. Der Thurgauer Ständerat forderte deshalb eine Entschädigungslösung, etwa durch Schaffung eines Fonds.
Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Bund und Kantone könnten nicht jedes unternehmerische Risiko durch Tierseuchen abdecken. Auch drohten andere Betroffene von Tierseuchen benachteiligt zu werden.
Das gleiche Argument brachte die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) vor. Grossverteiler hätten zudem einen grossen Anteil am Fleischmarkt. Sie könnten die Risiken selber tragen.
Um bei einem Seuchenausbruch schnell reagieren zu können, sei es zentral, die Tierhalter zu entschädigen, sagte Innenminister Alain Berset. Eine solche Entschädigung existiere bereits. Für Notschlachtungen würden Schlachthöfe selbstverständlich bezahlt.
Eine Kommissionsminderheit ortete dagegen eine Versicherungslücke. Es gehe um ein anerkanntes gesellschaftliches Risiko. Die vorgeschlagene Lösung käme im Ernstfall dem Tierwohl zugute, weil nur so Tierstaus verhindert werden könnten.

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