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«Pflanzen-Poulet» kommt vor Bundesgericht

Darf die Firma Planted ihre pflanzlichen Fleischalternativen als «planted chicken» oder «besser als Schwein» vermarkten? Nein, findet der Bund und geht vors Bundesgericht.

(zVg)

Das Start-up Planted produziert im zürcherischen Kemptthal erfolgreich vegane Fleischalternativen (Fleischersatz auf der Überholspur). Vermarktet werden die Produkte mit Bezeichnungen wie «planted chicken» oder «better than pork» («besser als Schwein»).
Diese Verwendung von tierischen Bezeichnungen wollte das kantonale Labor Zürich der Firma verbieten. Die Begründung: diese seien irreführend. Das kantonale Labor hatte sich auf ein Informationsschreiben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bezogen, nach dem tierische Bezeichnungen für Ersatzprodukte nicht zulässig sind (Wurst ja, Wienerli nein).
Planted focht den Entscheid vor dem Zürcher Verwaltungsgericht an und bekam Anfang Dezember 2022 recht (foodaktuell berichtete). Durch die Angabe einer Tierbezeichnung auf den Produkten könne den Konsumentinnen und Konsumenten der Verwendungszweck des Lebensmittels erläutert werden, argumentierte das Gericht. Dieser werde erst durch Hinweise «wie Poulet» oder «wie Schwein» klar.
Nun geht der Streit um die tierischen Bezeichnungen für pflanzliche Ersatzprodukte in die nächste Runde. Am Montag hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts eingereicht, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. «Weil sich die Frage der Kennzeichnung veganer Fleischersatzprodukte auch künftig stellen wird, erhofft sich das EDI, dass das Bundesgericht durch seinen Entscheid Rechtssicherheit schafft», schrieb die Medienstelle des Departements auf Anfrage des «Tagesanzeigers».

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