Das findet nach dem Ständerat auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N). Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat die Annahme einer Motion von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU), wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die Kommissionsmehrheit argumentiert laut Communiqué, dass eine vorausschauende Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen nötig sei. Dies, damit der Bundesrat in einer Krisensituation nicht auf seine notrechtlichen Kompetenzen zurückgreifen müsse. Eine Minderheit will keine Aufweichung des Arbeitsgesetzes und befindet die jetzigen Möglichkeiten für Nacht- und Sonntagsarbeit für ausreichend.
Gmür-Schönenberger will eine zeitlich befristete Anpassung des Arbeitsgesetzes. Dies im Sinn, dass eine Energiemangellage als «dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit» definiert wird.Während einer Energiemangellage könne es für Unternehmen nötig sein, die Arbeiten dann zu erledigen, wenn sonst kein grosser Energieverbrauch vorhanden sei, schrieb die Luzerner Ständerätin im Motionstext.
Bei der Beratung im Ständerat sagte Gmür-Schönenberger, das Sonntags-Arbeitsverbot solle nicht unterlaufen werden. Ihr sei der Sonntag heilig. Es gehe aber darum, für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. Der Ständerat stimmte dem Vorstoss Mitte Dezember mit 22 zu 11 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu.