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Kommissionen wollen Transportweg-Deklaration für Frischprodukte

Konsumentinnen und Konsumenten sollen beim Einkaufen sehen, ob die Frischprodukte im Ladengestell per Flugzeug transportiert worden sind.

(zVg DB Schenker)

Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat wollen das Lebensmittelgesetz entsprechend anpassen.
Bei unverarbeiteten Lebensmitteln soll die Transportart und besonders der Transport im Flugzeug deklariert werden müssen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hiess eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Badertscher (Grüne/BE) mit 7 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen gut.
Die Mehrheit verspreche sich von der Anpassung einen Beitrag zur Schaffung von nachhaltigen und transparenten Lieferketten, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die ablehnende Minderheit äusserte Skepsis in Bezug auf den Nutzen der Initiative.
Die Initiantin Badertscher sieht keine Gründe, dass die verlangte Deklarationspflicht mit WTO-Recht nicht vereinbar sein könnte. Die Kennzeichnungen diskriminierten niemanden, und Lebensmitteltransporte auf dem Luftweg würden nicht verboten. Dass Flugzeuge die Umwelt belasteten, sei wissenschaftlich erwiesen.
Die Schwesterkommission des Nationalrates (WBK-N) hatte dem Anliegen bereits im November mit 14 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung gutgeheissen. Sie kann nun eine Vorlage für die Anpassung des Lebensmittelgesetzes ausarbeiten. Über diese hat dann das Parlament zu entscheiden.

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