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Goldton der Schoggihasen: Lindt gewinnt vor Gericht

Nur die Schoko-Hasen von Lindt & Sprüngli dürfen in einer Goldfolie verpackt werden. Das deutsche Bundespatentgericht hat den Goldton als geschützte Farbmarke bestätigt.

Der Goldton bleibt ihm vorbehalten: dem Hasen von Lindt & Sprüngli. (Lindt & Sprüngli/zVg)

Die Eintragung des Goldtons der Schokoladen-Goldhasen von Lindt & Sprüngli als geschützte Farbmarke ist zulässig. Das hat das deutsche Bundespatentgericht Mitte Februar entschieden, wie die «Lebensmittelzeitung» berichtet. Das Gericht wies damit eine Beschwerde der deutschen Confiserie Heilemann zurück, die ebenfalls Schokoladenhasen in Goldfolie herstellte und deshalb schon mehrmals mit Lindt in Konflikt geraten war.
Die betreffende Farbmarke wurde laut Bericht vom deutschen Patent- und Markenamt bereits am 12. Mai 2017 ins Markenregister eingetragen. Dagegen hatte die deutsche Confiserie Heilemann Beschwerde eingereicht. Heilemann hatte gefordert, die Marke wieder aus dem Markenregister zu löschen und hatte gegen die Zurückweisung des Antrags Beschwerde beim Bundespatentgericht eingereicht.
Lindt & Sprüngli begrüsste auf Anfrage der Zeitung den Entscheid, wollte sich wegen des laufenden Verfahrens aber nicht im Detail äussern. Die Entscheidung des Bundespatentgerichtes ist noch nicht rechtskräftig, eine Begründung liegt noch nicht vor.

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