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Lebensmittel-Botulismus: Nur ein Fall seit Januar

Lebensbedrohliche Vergiftungen durch Lebensmittel, sogenannter Lebensmittel-Botulismus, treten in der Schweiz selten und nur sporadisch auf. Seit Einführung der Meldepflicht 1987 wurden dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) insgesamt 45 Fälle gemeldet.

Der letzte gemeldete Fall ereignete sich im Januar 2023. Von den 45 Fällen in den vergangenen 36 Jahren gelten 29 als lebensmittelbedingter Botulismus und zehn als Wundbotulismus, wie dem am Montag veröffentlichten BAG-Bulletin zu entnehmen ist. Bei den anderen fünf Fällen ist die Form des Botulismus unbekannt.
Für Aufsehen sorgte Ende 1993 im Wallis ein Ausbruch von lebensmittelbedingtem Botulismus mit zwölf Erkrankten. Als Ursache stellte sich ein Rohschinken heraus, der bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier konsumiert worden war. Je ein einzelner Fall wurden beispielsweise im Sommer 2017 und im Januar dieses Jahres registriert.
Schlecht konservierte Lebensmittel
Die Krankheit wird durch den Verzehr von schlecht konservierten Lebensmitteln, die Botulinumtoxin enthalten, ausgelöst. Das Bakterium Clostridium botulinum produziert den Giftstoff. Das Nervengift verursacht Lähmungen, die zum Tod führen können. Wird Botulismus jedoch rechtzeitig behandelt, ist die Prognose relativ gut.
Meldepflicht innert zwei Stunden
Fälle von Lebensmittel-Botulismus sind bereits bei klinischem Verdacht innerhalb von zwei Stunden durch Ärztinnen und Ärzte dem Kantonsarzt und dem BAG zu melden. Diese Massnahme dient hauptsächlich der raschen Eruierung der kontaminierten Nahrungsquelle und der Verhinderung weiterer Vergiftungsfälle. Für Wund- und Säuglingsbotulismus besteht seit 2008 keine Meldepflicht mehr. Der Nachweis von Botulinumneurotoxin ist in einer frühen Phase der Erkrankung mit der sogenannten Maus-Bioassay-Analyse möglich, indem das Toxin in Serum, Mageninhalt und Stuhl festgestellt werden kann. Vorläufige Resultate sind damit nach ein bis mehreren Tagen verfügbar.Diese Analyse wird in der Schweiz aber von keinem Labor angeboten. Das BAG empfiehlt daher diese Diagnose beim Robert-Koch-Institut in Berlin, beim Miprolab in Göttingen oder beim Institut Pasteur in Paris durchführen zu lassen. Alternative funktionelle In-vitro-Methoden stünden noch nicht zur Verfügung, schreibt das BAG. Weltweit würden grosse Anstrengungen unternommen, um einen vollwertigen Ersatz für den In-vivo-Maustest zu entwickeln.

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