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Schweiz und EU prüfen Schutz von geografischen Angaben

Die Schweiz prüft den Schutz von rund 130 geografischen Angaben aus der EU. Umgekehrt prüft die EU den Schutz von Boutefas, Jambon de la Borne und Huile de noix vaudoise.

Spreewälder Gurkensülze ist im Sommer 2022 in das europäische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen worden. (Europäische Kommission/Twitter)

Spreewälder Gurkensülze, Kiwi de Corse oder Südtiroler Schüttelbrot: Rund 130 solcher geografischen Angaben der EU hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Dienstag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Die Schweiz prüft deren Schutz in der Schweiz im Rahmen einer Aktualisierung des bilateralen Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU, wie das BLW mitteilt.
Mit der Veröffentlichung der Liste der geografischen Angaben (g.A.) der EU eröffnet das BLW ein Konsultationsverfahren, das bis zum 2. Juli 2023 dauert. Die Kantone, betroffene natürliche und juristische Personen sowie Drittstaaten können nun begründete Bemerkungen zu den auf der Liste aufgeführten geografischen Angaben vorlegen.
Nach einer Prüfung dieser Eingaben werden Gespräche zwischen der Schweiz und der EU geführt um die Listen der zu schützenden g.A. fertigzustellen, wie das BLW weiter schreibt. Die EU prüft gleichzeitig den Schutz der Schweizer g.A. «Boutefas», «Jambon de la Borne» und «Huile de noix vaudoise» (GUB) auf ihrem Territorium.
Die Bezeichnungen, die gegenseitig anerkannt werden, werden in die entsprechenden Anhänge des bilateralen Agrarabkommens CH-EU aufgenommen.

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