Nach langen Verhandlungen konnten im September der Vertrag für die Durchführung
der Milchprüfung unterschrieben werden. Von links: Christian Beck, Geschäftsführer
Suisselab AG, Markus Gerber, Präsident Suisselab AG, Peter Hegglin, Präsident BO
Milch, Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch. (Jonas Ingold, Lid)
Ende 2024 läuft der bestehende Zusammenarbeitsvertrag zwischen der Milchbranche und dem Analyselabor Suisselab für die Durchführung der öffentlich-rechtlichen Milchprüfung ab. Seit Anfang Mai 2023 fanden Verhandlungen für eine Fortsetzung dieses Auftrages statt. Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) und der Verwaltungsrat von Suisselab AG haben im August einem neuen Vertrag zugestimmt. Am 18. September wurde der Vertrag nun unterzeichnet, wie die beiden Partner in einer Mitteilung schreiben. Der Auftrag der Branche an Suisselab ist auf fünf Jahre festgesetzt mit Optionen für eine Verlängerung um drei Jahre.
In den Verhandlungen seien verschiedene Themen lange diskutiert worden, heisst es weiter: Neben den Kosten auch die Eigentumsrechte, die Vermarktung von Zusatzdienstleistungen und die Dauer des Vertrages. Um Transparenz zu schaffen, habe Suisselab Einblicke in die Produktion, in Prozessbeschriebe sowie Rechenschafts- und Spartenberichte gegeben, heisst es in der Mitteilung. Diese Berichte seien vom Bund und einem Finanzausschuss der Branche geprüft und beurteilt worden. Stefan Kohler, Geschäftsführer der BOM, und Suisselab-Geschäftsführer Christian Beck sind sich laut Mitteilung einig: «Die Verhandlungen waren hart, aber fair und sehr konstruktiv.» Laut Mitteilung werten beide den Abschluss als Erfolg.
Tankmilch wird zweimal monatlich kontrolliert
Der Vertrag regelt im Detail den Auftrag der Milchbranche an Suisselab zur Durchführung der öffentlich-rechtlichen Milchprüfung ab 2025. Bei dieser Milchprüfung wird die Tankmilch jedes Milchproduzenten und jeder Milchproduzentin in der Schweiz zweimal monatlich auf definierte Qualitäts- und Gehaltsparameter untersucht. Die Ergebnisse der Milchprüfung liefern der Branche Informationen zur Milchqualität der einzelnen Produktionsbetriebe. Im öffentlichen Recht ist die monatlich zweimalige Milchuntersuchung auf die Kriterien Keimzahl, Zellzahl und Hemmstoffnachweis vorgeschrieben. Zusätzlich werden aus den Proben der Milchprüfung Gehaltswerte für Fett, Eiweiss, Harnstoff, Kasein, Gefrierpunkt, Lactose und Freie Fettsäuren ermittelt.
Die Durchführung der Milchprüfung ist in einer Verordnung des Bundes geregelt und entspricht den rechtlichen Vorgaben der bilateralen Verträge mit der EU. Sie sichert somit die Exportfähigkeit, wie es in der Mitteilung heisst. Der Bund subventioniert die Milchprüfung mit rund 2,2 Mio. Franken pro Jahr, was ungefähr 60 Prozent der Gesamtkosten deckt. Der Rest der Kosten wird von der Branche getragen.