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SIX büsst Barry Callebaut mit 110'000 Fr. wegen Verletzung der Ad-hoc-Pflicht

Die Sanktionskommission der SIX Group AG hat gegen Barry Callebaut AG eine Busse wegen fahrlässiger Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität ausgesprochen. Die Busse beträgt 110'000 Franken.

Quelle: zVg

Der Schokoladehersteller habe auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet, teilte die SIX Exchange Regulation (SER) am Freitag mit. Daher sei die Busse mit Entscheid am 13. Februar 2024 rechtkräftig. Der Sanktionsantrag basiert laut SER auf Verstössen gegen das Kotierungsreglement und der Richtlinie der Ad-hoc-Publizität.
Barry Callebaut habe im Zusammenhang mit der Publikation des Geschäftsberichts 2021/22 regulatorische Bestimmungen verletzt, indem der Kurzbericht 2021/22 zum Geschäftsbericht 2021/22 vor Publikation der entsprechenden Ad-hoc-Mitteilung während der handelskritischen Zeit für einen Webcrawler auf einem ungenügend geschützten Bereich der Emittenten-Webseite abrufbar gewesen sei. Das Verschulden wurde als fahrlässig und die Verletzung insgesamt als schwer beurteilt.
Bei der Festsetzung der Bussenhöhe habe die Sanktionskommission der SIX Group AG sowohl die Sanktionsempfindlichkeit der Gesellschaft als auch das zeitnahe und gezielte Handeln des Emittenten zur Behebung der Verfehlung berücksichtigt.

Kärcher Kärcher

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