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Volksinitiative will Anbau und Verkauf von Cannabis legalisieren

Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis erhält neuen Schwung. Eine neue nationale Volksinitiative fordert, dass der kommerzielle Anbau und Verkauf von Cannabis erlaubt werden soll. Im Parlament laufen bereits entsprechende Arbeiten.

Die am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichte eidgenössische Volksinitiative "Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung" will einen neuen Cannabis-Artikel in der Bundesverfassung verankern. Gemäss Initiativtext sollen Bürgerinnen und Bürger ab dem Alter von 18 Jahren Cannabis anbauen und besitzen dürfen.
Cannabis-Anbau- und Verkaufsstellen bedürften einer Lizenz und unterlägen strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Cannabis-Produkten sollen in die Bildung, in die Prävention und in die Drogenaufklärung fliessen.
Bekifft Autofahren soll legal werden
Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige bliebe verboten. Der Bund müsste umfassende Aufklärungskampagnen über die Risiken des Cannabis-Konsums durchführen. Er wäre für eine schweizweite Gesetzgebung über den Anbau, Besitz und persönlichen Gebrauch von Cannabis zuständig.
Der Initiativtext macht aber bereits konkrete Vorgaben. So müsste der Blutgrenzwert beispielsweise so festgelegt werden, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm möglich wäre. Erlaubt wäre der Eigenanbau von bis zu fünfzig Cannabis-Pflanzen. Danach wäre eine spezielle Genehmigung erforderlich.
Erlaubt wäre auch die Lagerung von bis zu drei Kilogramm Cannabis zu Hause zusätzlich zu den angebauten Cannabis-Pflanzen. Legalisiert werden soll auch die Einfuhr von Cannabis-Saatgut und von Cannabis in Gewebekulturen.
Arbeiten im Parlament laufen
Über die Urheber des Volksbegehrens ist wenig bekannt. Es handelt sich um ein siebenköpfiges Komitee mit Personen aus dem Raum Zürich. Die Initiantinnen und Initianten haben sich bisher nicht öffentlich verlauten lassen.
Das Komitee hat bis zum 30. Oktober 2025 Zeit, um die für das Zustandekommen notwendigen 100'000 Unterschriften zu sammeln. Gleichzeitig laufen im Parlament arbeiten zur Cannabis-Legalisierung. Gemäss Meinung der beiden zuständigen Kommissionen sollen Anbau, Produktion, Handel und Konsum von Cannabis umfassend neu geregelt werden.
Die Neuregelung ins Rollen gebracht hatte der ehemalige Berner Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler mit einer parlamentarischen Initiative. Mit dieser fordert er die "Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz". Vierzig Mitglieder des Nationalrats aus allen Fraktionen gehörten zu den Mitunterzeichnenden der Initiative.
Schwarzmarkt austrocknen
Konkret fordert diese, Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis nach den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen (EKSF) gesetzlich neu zu regeln. Dabei soll das Viersäulenmodell der schweizerischen Drogenpolitik berücksichtigt werden.
Das heisst etwa: Die Kontrolle der Produktion und des Handels muss durch staatliche Organe gewährleistet sein - insbesondere betreffend Jugendschutz, Konsumentenschutz und Information. Der medizinische muss vom nichtmedizinischem Markt getrennt werden.
Ziel ist es, den Schwarzmarkt durch die Aufhebung der Prohibition auszutrocknen, wie es im Initiativtext heisst. Stattdessen sollen Regeln zur Besteuerung und Bewerbung sowie zum Anbau für den persönlichen Gebrauch von Cannabis etabliert werden.
Seit Jahrzehnten verboten
Derzeit laufen in verschiedenen Schweizer Städten Pilotprojekte zum nichtmedizinischen Cannabiskonsum. Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Es darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt noch verkauft werden. 1975 wurde auch der Konsum unter Strafe gestellt. Der Besitz von bis zu zehn Gramm für den Eigenkonsum ist erlaubt.
In der Schweiz konsumieren rund 300'000 Menschen regelmässig Cannabis als psychoaktive Substanz. Wie der Bundesrat bereits in einer Stellungnahme im Sommer feststellte, hat das geltende Verbot von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die Bevölkerung zu schützen, nur ungenügend erfüllt. Trotz Verbot nimmt der Konsum nicht ab, der Schwarzmarkt floriert, und es gibt keine Qualitätskontrolle und folglich auch keinen Konsumentenschutz.

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