Ein Verbot von Begriffen wie Schnitzel oder Steak für pflanzliche Produkte hätte laut Bundesrat Nachteile für Hersteller und Handel.
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Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort vom 15. Mai auf eine
Interpellation der Walliser Mitte-Ständeratin Marianne Mare, die am 13. März eingereicht wurde. Maret fragte in ihrer Interpellation den Bundesrat, ob dieser bereit sei, das Gesetz anzupassen, um Konsumentinnen und Konsumenten besser vor «irreführenden Bezeichnungen» gewisser pflanzlicher Alternativprodukte zu schützen. Zudem wollte Maret vom Bundesrat wissen, ob dieser bereit sei, gewisse Bezeichnungen für pflanzliche Lebensmittel zu verbieten, so wie das Frankreich kürzlich gemacht habe.
In seiner Antwort betont der Bundesrat, er erachte die aktuellen gesetzlichen Grundlagen als geeignet, um den Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Gewisse Begriffe wie etwa Milch, Käse und Fleisch unterlägen einer klaren rechtlichen Definition und dürften nicht für Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs verwendet werden, so die Regierung. Begriffe wie «Steak» oder «Schnitzel» seien bei vegetarischen oder veganen Alternativen zu tierischen Produkten hingegen zulässig, wenn eindeutig auf die pflanzliche Herkunft des Produkts hingewiesen wird (zum Beispiel «Gemüseschnitzel»).
Würde man solche Bezeichnungen verbieten, so wie Frankreich es vorhabe (
das entsprechende Dekret der französischen Regierung wurde im April 2024 von der Justizbehörde sistiert), wären auch heute übliche und verständliche Bezeichnungen wie «Orangenfilet» oder «Sojaschnitzel» betroffen. Solche Bezeichnungen seien in der Gastronomie weit verbreitet, schreibt der Bundesrat. Sie ermöglichten es den Unternehmen, die Konsumentinnen und Konsumenten klar zu informieren und sicherzustellen, dass sie verstehen, um welches Produkt es sich handle.
Bundesrat lehnt Verbotsmotion ab
Mit der gleichen Begründung lehnt der Bundesrat auch die Motion
«Ein Steak ist nicht aus Soja!» des jurassischen SVP-Nationalrat Thomas Stettlers ab. Er hatte ein Verbot von gewissen «fleischigen» Begriffen für pflanzliche Produkte gefordert und sich dabei explizit auf das Dekret der französischen Regierung bezogen (
foodaktuell berichtete).
Würden solche Bezeichnungen verboten, hätte dies verschiedene negative Auswirkungen, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion. So würden beispielsweise die Lebensmittelhersteller bei der Produktion und dem Verkauf von innovativen Lebensmitteln behindert und gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland benachteiligt. Zudem würde eine solche Regelung ein Handelshemmnis darstellen, müssten doch zum Beispiel importierte Produkte aus Deutschland oder Österreich neu gekennzeichnet werden. Darüber hinaus sei das in der Motion erwähnte Dekret der französischen Regierung im April 2024 von der französischen Justizbehörde sistiert worden. «Für Schlussfolgerungen ist es somit noch zu früh.»