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Ständerat will Schlachtbetriebe bei Tierseuchen unterstützen

Ergreifen die Behörden Massnahmen gegen Tierseuchen, soll der Bund Schlachtbetriebe, die Fleischverarbeitung und die Jägerschaft für Mehraufwand entschädigen. Der Ständerat hat bereits die zweite Motion dieser Stossrichtung angenommen.

Die Risiken durch eine Seuche müssten Schlacht-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe selbst tragen oder sich dagegen versichern, fand der Bundesrat.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Mit 33 zu 4 Stimmen und mit vier Enthaltungen sagte er am Dienstag Ja zum Vorstoss von Fabio Regazzi (Mitte/TI). Wegen der Afrikanischen Schweinepest - Fälle wurden vor Kurzem in Norditalien festgestellt - stelle sich die Frage, wann die Seuche in der Schweiz ankomme, begründete Regazzi den Vorstoss.
Gegen die für Menschen ungefährliche Krankheit müssten aufwendige Massnahmen ergriffen werden, so Regazzi. Der damit entstehende grosse Mehraufwand für Schlachtbetriebe, aber auch für die Jägerschaft, koste, sowohl emotional als auch finanziell. Der Krankheit sei nur mit rigorosem Aufwand beizukommen.
Müssten viele Tiere notgeschlachtet werden, komme es zum Tierstau, gab Jakob Stark (SVP/TG) zu bedenken. Dieser Situation gelte es vorzubeugen, da sich ein Tierstau schädlich auf das Tierwohl auswirken würde.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Die Risiken durch eine Seuche müssten Schlacht-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe selbst tragen oder sich dagegen versichern. Tierverluste durch Schlachtungen würden zudem bereits entschädigt, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. An Schweinepest erkrankte Tiere würden auf dem Betrieb getötet, nicht im Schlachthof.
Der Nationalrat lehnte Ende 2022 eine erste Motion von Ständerat Jakob Stark mit ähnlichem Inhalt ab, unterstützte aber im Frühjahr 2024 eine Motion von Leo Müller (Mitte/LU) mit derselben Richtung. Er hat nun auch über die Motion von Regazzi noch zu entscheiden.

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