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Nahrungsergänzungsmittel: Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörden legen Liste kritischer Stoffe vor

Nahrungsergänzungsmittel sollen in Europa künftig noch sicherer werden. Dazu haben die Leiterinnen und Leiter europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörden am Donnerstag in Brüssel eine Liste kritischer Stoffe einstimmig verabschiedet. Nun ist die EU-Kommission gefordert.

Die europäischen Lebensmittelbehörden wollen pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel sicherer machen.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Grundlage für die Liste kritischer Stoffe ist ein Bericht der Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel der Leiterinnen und Leiter europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörden (Heads of Food Safety Agencies, HoA). Die Arbeitsgruppe, in der 26 europäische Länder aktiv sind, hat 117 Stoffe identifiziert, die aufgrund ihrer möglicherweise gefährlichen Eigenschaften ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Daher sollten sie nicht oder nur eingeschränkt in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Die Liste könne als eine wesentliche Grundlage für den EU-Gesetzgeber dienen, um weitere Schritte einzuleiten, heisst es in einer Mitteilung des deutschen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Die Arbeitsgruppe sammelte unter anderem Informationen über mögliche Risiken, die mit dem Verzehr der 117 gelisteten Stoffe einhergehen können. Insbesondere wenn diese Stoffe in konzentrierter Form, zum Beispiel in Nahrungsergänzungsmitteln, aufgenommen werden, können sie ein Risiko für die menschliche Gesundheit bergen. Bei der Bewertung der gelisteten Stoffe wurden bereits existierende behördliche Risikobewertungen berücksichtigt, wie es weiter heisst.
EFSA soll 12 Stoffe bewerten
Die Arbeitsgruppe kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass sich 12 Stoffe vorrangig für eine rechtsverbindliche Regelung eignen. Dazu gehören unter anderem Curcumin, die Schlafbeere (Withania somnifera) oder Peru-Gingseng (Lepidium meyenii). Aus Sicht der Arbeitsgruppe sollte die Europäische Kommission nun die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Bewertung dieser Stoffe beauftragen, heisst es in der Mitteilung weiter. Sollte die EFSA die Schlussfolgerungen der HoA-Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel bestätigen, könne die Europäische Kommission die Verwendung dieser Stoffe durch eine Aufnahme in Anlage III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (EU-Anreicherungsverordnung) beschränken oder verbieten.
Für die verbleibenden 105 Stoffe werden im Bericht weitere regulatorische Maßnahmen empfohlen. Dazu zählt unter anderem der Vorschlag an die Europäische Kommission, bestimmte Stoffe in den Novel Food Status-Katalog aufzunehmen.
Weiterführende Informationen:
Bericht der HoA-AG Nahrungsergänzungsmittel:
Zusammenfassung des AG-Berichts:

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